„Gib der Natur Rechte!“, fordert ein Volksbegehren in Bayern, das natürliche Eigenrechte in die bayerische Landesverfassung aufnehmen möchte. Bayern wäre mit solchen Rechten nicht allein, denn in den letzten Jahren haben zahlreiche Rechtsordnungen Rechte der Natur anerkannt. Für das deutsche Recht handelt es sich hierbei freilich um eine Neuheit, die jedoch nicht auf unüberwindbare verfassungsrechtliche Hindernisse stoßen dürfte. Im Gegenteil: Für die dringenden ökologischen Fragestellungen unserer Zeit können sich Rechte der Natur als eine wertvolle Chance erweisen.
Was genau ist eigentlich die Natur? Gibt es überhaupt Natur, die nicht vom Menschen berührt ist oder ist der Mensch ein Teil der Natur?
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie möchten. Mehr erfahren
Im Falle des Verkaufs Ihrer persönlichen Informationen können Sie sich über den Link abmelden. Do Not Sell My Personal Information
Möchten Sie sich wirklich abmelden?