Die Verankerung von Grundrechten ist in Bayern über eine Verfassungsänderung möglich. Eine Verfassungsänderung muss immer mit einem Volksentscheid bestätigt werden – die Grundregeln unserer Demokratie kann nur das Volk selbst ändern!
Ohne ausreichende Unterstützung der Bevölkerung ist dies nicht machbar: Für den Antrag eines Volksbegehrens benötigt man im ersten Schritt für die Zulassung die Unterstützung von 25.000 Stimmberechtigten. Im 2. Schritt müssen sich dann, vorausgesetzt das Volksbegehren wurde vom Innenministerium zugelassen, innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 1/10 der Stimmberechtigten in Eintragungslisten, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen.
Bei einer Verfassungsänderung, die über ein Volksbegehren initiiert wurde, müssen mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten im späteren Volksentscheid dann dafür stimmen, damit am Ende die Verfassung geändert wird.
Für tiefergehende Informationen: https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php
Hier findet Ihr auch die folgende Grafik, die den Ablauf darstellt: