01.07.2023 – VeganMania

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  • 01. Juli 2023
  • Ort: Unterschriftensammlung Karlsplatz

Am 1. Juli waren wir in München gemeinsam mit unserem Bündnispartner Tierschutzpartei Bayern am Stachus auf der Veganmania 2023. Vielen Dank an die Tierschutzpartei für das Sammeln von Unterschriften im Rahmen dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Vorstellung des Volksbegehrens und der Hintergründe zum Thema “Rechte der Natur"

Mein Name ist Hans Leo Bader, ich bin ehrenamtlich stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Umweltstiftung. Die Deutsche Umweltstiftung ist die älteste und grösste deutsche Bürgerstiftung mit dem Fokus auf der Schärfung des Bewusstseins für den Erhalt der Lebensgrundlagen. Gegründet im Jahr 1982 von 450 Bürgern aus allen gesellschaftlichen Schichten, mit dabei waren damals u.a. Günther Grass und Ernst-Ulrich von Weizsäcker. Die Deutsche Umweltstiftung versteht sich als fundierte Plattform für Bürger, die sich im ökologischen Bereich, möglichst wissenschaftlich begleitet, nachhaltig engagieren wollen.
Aus diesem Zusammenhang heraus ist auch das Projekt, über das ich heute sprechen will, entstanden. Es hat zum Ziel, im Rahmen der in Bayern möglichen Bürgergesetzgebung, die natürliche Mitwelt als sogenannte subjektive Rechtspersönlichkeit in der bayerischen Verfassung zu verankern. Anders formuliert: Es geht darum, der Natur in unserem Rechtssystem einen Stellenwert zu geben, den sie eigentlich in unseren Köpfen hat und der die ökologische Wirklichkeit auch abbilden würde, nämlich die Tatsache, dass die Natur unabdingbare Lebensgrundlage ist und natürlich auch Voraussetzung für all das, was wir Freiheit nennen. Voraussetzung auch für die Wahrnehmung von Menschenrechten und letzten Endes auch Voraussetzung für die Wahrnehmung von Unternehmensrechten.

Die aktuellen Rechtssysteme, die sich aus dem Grundgesetz ableiten, schützen vor allem Individual- und Eigentumsinteressen und ignorieren ökologisch nachhaltiges Leben. Das Grundgesetz oder auch die bay. Verfassung spiegeln nicht wider, dass die Natur einen Wert hat, der unabhängig davon ist, ob sie uns einen Nutzen erbringt. Die Natur ist quasi per Definition ein Objekt, über das wir frei verfügen können. Die Folgen können wir langsam aber sicher immer deutlicher sehen: einen Planeten, der sich gleichzeitig in eine Wüste und eine Müllhalde verwandelt.
Dass so eine Änderung möglich ist, zeigen international Beispiele wie Ecuador, Neuseeland, Kanada Kolumbien, oder auch in Europa inzwischen Spanien, die aus der Ebene der Zivilgesellschaft das juristische Werkzeug Rechte der Natur nutzen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation in Gang zu bekommen. In Ecuador wurden unter Beteiligung sowohl der Zivilgesellschaft als auch Vertretern der indigenen Bevölkerung, im Jahr 2008 die Rechte der Natur (Pacha Mama) in der Verfassung verankert. Der ehemalige Präsident dieser verfassungsgebenden Versammlung, Alberto ACOSTA, ist Schirmherr unseres Volksbegehrens. In den anderen Ländern, Neuseeland, Kolumbien, Bolivien oder auch Kanada und vor ein paar Tagen auch Brasilien, wurden einzelne Ökosysteme, wie Flüsse, Wälder oder Berge zu juristischen Personen erklärt, um die Funktionalität von Ökosystemen endlich effektiv schützen zu können.
Auch in Europa ist die Bewegung inzwischen angekommen. Mit dem Mar Menor, einer Salzwasserlagune, wurde in Spanien im Rahmen einer Bürgerinitiative, begleitet durch die Rechtsprofessorin Teresa Vicente erstmals in Europa ein Ökosystem zur juristischen Person erklärt. Wichtig ist zu erwähnen, dass es hier um einen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Rechtssystems in eine sozial-ökologische Richtung geht. Die Rechte der Natur sind hier ein kleiner, aber extrem wichtiger Baustein, der diesen Weg möglich macht. Übrigens von 196 Staaten als solcher anerkannt im Biodiversitätsabkommen, das letztes Jahr im Dezember in Montreal verabschiedet wurde.
Mit dem Volksbegehren in Bayern soll der Art. 101 so geändert werden, dass wir als Gesellschaft in Zukunft unsere rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Handlungen nicht nur bezogen auf die Rechte anderer, sondern auch bezogen auf die Rechte der natürlichen Mitwelt gestalten. Die Natur erhält mit Änderung dieses Artikels ein Recht auf Existenz, Entwicklung, Regeneration und Wiederherstellung und die Möglichkeit, diese Rechte und Freiheiten auszuüben, durchzusetzen und zu verteidigen.
Der Antrag auf dieses Volksbegehren ist also im Grunde genommen relativ einfach zu erklären: Es ist die Frage, ob wir als Bürger bereit sind, die notwendigen Grundlagen für eine sozial-ökologische Transformation, von der alle reden, mitzutragen bzw. zu schaffen und diese aktiv mit zu gestalten.
In diesem Sinne fordert diese Bürgerinitiative alle bayerischen Bürger auf: Beteiligt Euch! Es ist Eure Zukunft und die Eurer Kinder und Enkel.