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Die 3 Phasen des Volksbegehrens bis zum Volksentscheid!

Antrag auf Zulassung
In dieser Phase müssen mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit ihrer Unterschrift unterstützen. Für diese 1. Phase gibt es keine zeitliche Beschränkung. In einem weiteren Schritt müssen die Unterschriftenlisten zur Überprüfung bei den Gemeinden vorgelegt werden. Danach erfolgt, innerhalb einer Frist von 2 Jahren, die Einreichung der Unterschriften beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration. Dort wird der Antrag daraufhin überprüft, ob der eingereichte Gesetzestext juristisch zulässig ist und ob die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde. In dieser ersten Phase des Volksbegehrens, in der wir uns zur Zeit befinden, entstehen Kosten zwischen 60.000 € und 80.000 €
Das Volksbegehren
Innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, der vom Innenministerium festgelegt wird und von uns nicht zu beeinflussen ist, können Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen. Diese Listen sollen in möglichst allen Städten und Gemeinden Bayerns ausgelegt werden. Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen hier innnerhalb von 14 Tagen ca. 1. Mio bayerische Wahlberechtigte unterschreiben. Damit Sie diese Phase auf keinen Fall verpassen, sollten Sie unseren Newsletter abonnieren, oder uns auf den Social Media Kanälen laufend verfolgen. In der zweiten Phase müssen die Initiatoren eines Volksbegehren (Eintragung in Rathäuser) mit Kosten zwischen 400.000 € - 600.000 € rechnen.

Hier das Volksbegehren unterstützen!

Wir bitten um Überweisung auf:
Hans Bader – DE71 7016 6486 0001 0259 29

Betreff: „Initiative Rechte der Natur – Das Volksbegehren“,
wenn Sie uns in unserer Arbeit allgemein unterstützen wollen

Alternativ können Sie in unserem (im Aufbau befindlichen) “ONLINESHOP"
auswählen, welchen Teilbereich Sie bevorzugt unterstützen wollen.

Der Volksentscheid
Bei einer Änderung der bayerischen Verfassung ist in jedem Fall, unabhängig von der Entscheidung des Landtags, am Ende ein Volksentscheid notwendig. Wie bei einer Landtagswahl erhalten die Wahlberechtigten für einen bestimmten Stichtag Wahlbenachrichtigungen. Die Stimmabgabe ist dabei in den Wahllokalen und auch per Briefwahl möglich. In der Phase 3 trägt der Staat die Kosten für die Wahl, die Initiatoren müssen hier, wie in Phase 1 jedoch die Kosten für entsprechende Mobilmachung / Werbung / Flyer / etc.... tragen.