Volksbegehren – Bayern

Unterschriften sammeln

Der Antrag und die Begründung für das Volksbegehren in Bayern:

Seit 24.09.2021 sammeln wir in Bayern Unterschriften für die Zulassung dieses Antrags auf ein Volksbegehren. Am Ende dieses hoffentlich erfolgreichen Volksbegehrens steht ein Volksentscheid der eine einfache Mehrheit mit einem Quorum von mindestens 2,5 Mio. Ja-Stimmen benötigt. Aus diesem Grund werden wir den Antrag auf dieses Volksbegehren nur dann einreichen, wenn wir für den Antrag statt der eigentlich 25.000 notwendigen Unterschriften mindestens 250.000 Unterschriften gesammelt haben, um eine entsprechende Öffentlichkeit zu erhalten und möglichst einen breiten Diskurs zu entfachen.

Was bedeutet die im Rahmen einer Bürgergesetzgebung angestrebte Änderung des Artikels 101 der bayerischen Verfassung?

Mit der vorgeschlagenen Neufassung dieses Artikels wird die Rechtssubjektivität der natürlichen Mitwelt grundsätzlich anerkannt und direkt auf Inhalt und Grenzen der allgemeinen Handlungsfreiheit bezogen.

Daraus ergeben sich zwangsläufig Inhaltsbegrenzungen anderer Grundrechte (soweit sie als Ausformung der allg. Handlungsfreiheit zu verstehen sind), darunter z.B. die Eigentumsgarantie.

Mit der bloßen Neufassung des Artikels 101 der bayerischen Verfassung wird also ein Prozess in Gang gesetzt, bei dem der einfache Gesetzgeber, die Exekutive und die Gerichte zu neuen Inhaltsbestimmungen aller relevanten Grundrechte (einschl. Eigentum) gelangen, ja gelangen müssen. Es braucht daher keiner besonderen Einklagbarkeit von Rechten der natürlichen Mitwelt und/oder der treuhänderische Wahrnehmung ihrer Interessen.

Dies heißt freilich nicht, dass dies unnötig oder gar unsinnig wäre. Einzelne Gesetze (Naturschutz, Wald, Pflanzenschutz etc.) z.B. können Treuhandklagen oder Treuhandanwaltschaften ausdrücklich vorsehen. Aus rechtspraktischen Gründen kann dies sehr sinnvoll sein.

Nur sind Treuhandschaft und Naturanwälte keine unabdingbare Voraussetzung dafür, der Neufassung des Art. 101 volle Geltung für eine Ökologisierung des Rechts insgesamt zu verschaffen.

Genauso wie individuelle Freiheitsausübung nur im Rahmen der gleichen Rechte der Mitmenschen möglich ist, kann sie sich nur im Rahmen der Rechte der natürlichen Mitwelt vollziehen. Die Anerkennung der Rechtssubjektivität der natürlichen Mitwelt ist somit Ausdruck eines Freiheitsbegriffes der die objektive bestehende ökologische Eingebundenheit des Menschen reflektiert. Rechtspraktisch bedeutet dies, daß es fortan kein Recht auf Naturausbeutung mehr gibt, sondern lediglich ein Recht auf ökologisch nachhaltige Nutzung.

Die Verankerung von Grundrechten ist im Freistaat Bayern ausschließlich nur über eine Verfassungsänderung möglich. Eine Verfassungsänderung muss immer mit einem Volksentscheid bestätigt werden – die Grundregeln unserer Demokratie kann nur das Volk selbst ändern!

Ohne ausreichende Unterstützung der Bevölkerung ist dies nicht machbar: Für den Antrag eines Volksbegehrens benötigt man im ersten Schritt für die Zulassung die Unterstützung in Form von mindestens 25.000 gültigen Unterschriften von Stimmberechtigten.

Die Sammlung der Unterschriften für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens in Bayern hat am 24.09.2021 begonnen. Nähere Info findet Ihr unter Unterschriften sammeln!

Im 2. Schritt müssen sich dann, vorausgesetzt das Volksbegehren wurde vom Innenministerium zugelassen, innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 1/10 der Stimmberechtigten in Eintragungslisten, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen, damit es dann zum 3. Schritt kommt, dem Volksentscheid.

Bei einer Verfassungsänderung, die über ein Volksbegehren initiiert wurde, muss eine einfache Mehrheit (>50%) mit einem Quorum von mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten im späteren Volksentscheid dann dafür stimmen, damit am Ende die Verfassung geändert wird. Das bedeutet, daß in Bayern mindestens 2.500.000 Ja-Stimmen bei gleichzeitiger Mehrheit aller Stimmabgaben (also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen) vorliegen müssen.

Für tiefergehende Informationen: https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php – Hier findet Ihr auch die folgende Grafik, die den Ablauf darstellt: