Das Netzwerk Rechte der Natur – Initiative Grundgesetzreform hat anlässlich des Mother Earth Day in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen, um seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform zu präsentieren.
Die Grundgesetzänderung hat zum Ziel, dass nicht nur dem Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird. Sie soll als Rechtssubjekt mit dem Grundrecht auf Leben und Gedeihen (Reproduktion) ausgestattet werden. Damit wäre der Weg frei, für eine echte Ökologisierung des Rechtssystems.
Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Beispiele aus anderen Ländern bewiesen haben, dass die Festschreibung der Rechte der Natur in Verfassungen beim Kampf um Schutz der Natur und bei der Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte einen ganz entscheidenden Unterschied machen.
Dazu Dr. jur. Peter C. Mohr (NABU Hamburg): “Nur mit der Anerkennung von Grundrechten für die Natur schützen wir die Würde der Natur und bewahren Menschen, Tiere und Pflanzen."
Im Laufe des Pressegespräches, wurden von den VertreterInnen des Netzwerkes Rechte der Natur eine Vielzahl von Beispielen und Argumenten dargelegt:
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Der Mensch – wir alle – brauchen ein Rechtssystem, dem die Anerkennung der Tatsache zugrunde liegt, dass Biodiversität und der Schutz der großen Ökosysteme die wichtigste Voraussetzung für die Existenz von Leben ist – auch die des Menschen. Alles was lebt, ist aufeinander angewiesen.
Dr. jur. Georg Winter: “Alles Leben hat seinen Eigenwert und verdient bereits um seiner selbst willen Schutz. Ein besonders wirksames Mittel zur Verstärkung dieses Schutzes besteht darin, die jeweilige Art von Lebewesen zum Träger einklagbarer Rechte auf ihren Schutz zu machen."
Sowohl unsere Grundrechte als auch unsere Menschenwürde sind in Gefahr, wenn es nicht gelingt, der schnell fortschreitenden Zerstörung der Natur Einhalt zu gebieten. Die Rechte der Natur schützen vor allem auch den Menschen, seine Würde und den Frieden auf der Welt.
Dass weder die vielen Umweltschutzgesetze und Verordnungen, noch der Naturschutz dies bisher vermochten, liegt daran, dass unsere Verfassung anthropozentrisch konzipiert ist, und von den “Gründervätern" auch nicht für den Naturschutz “gemacht" wurde. Die ökologische Krise und die damit verbundene Existenzbedrohung (auch der Würde des Menschen) konnten sie nicht voraussehen. Dies führt dazu, dass bei allen Abwägungen von Gütern, letztlich die Interessen des Menschen und das Eigentumsrecht im Vordergrund obsiegt.
Solange Menschen und Unternehmen Rechte haben, die Natur aber nicht, steht daher auch nicht die Natur im Zentrum des Schutzes, sondern nur die Rechte und Ansprüche derjenigen, die Natur besitzen und benutzen.
Damit das anders wird, braucht es die Rechte der Natur im Grundgesetz, als Garant für eine ökologische Weiterentwicklung unseres Rechtssystems.
Das Netzwerk Rechte der Natur steht mit dieser Einschätzung und Forderung nicht allein. Die weltweite Bewegung für die Rechte der Natur wächst und es gibt immer mehr Beispiele dafür, dass die Rechte der Natur den entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, die Natur zu schützen.
In Ecuador schreiben die Rechte der Natur inzwischen Rechtsgeschichte, und verändern die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Natur radikal. Panama und Chile zogen nach. Mit dem Mar Menor wird auch in Europa erstmals ein Ökosystem als Rechtspersönlichkeit anerkannt. In Bayern wird der Vorschlag bereits im Rahmen eines Volksbegehrens beworben.
Das Netzwerk Rechte der Natur ist ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Umwelt-ExpertInnen, Organisationen, WissenschaftlerInnen und BürgerInnen, das in den letzten Monaten einen Vorschlag für eine Grundgesetzreform erarbeitet hat.
Der Vorschlag, den das Netzwerk Rechte der Natur vorlegt, begrifft die Artikel 1, 2, 14, 19, 20a und 56 des Grundgesetzes.
Das Netzwerk Rechte der Natur fordert daher den Bundestag auf, eine Grundgesetzreform auf den Weg zu bringen, die die Rechte der Natur im Grundgesetz verankert und damit den Weg für einen echten Schutz der Natur als Lebensgrundlage des Menschen tatsächlich frei macht.
Weitere Informationen und Hintergrundinformationen über die juristischen Aspekte finden Sie auf www.rechte-der-natur.de
Dr. Peter C. Mohr Rechtsanwalt – Gründer der Anwaltskanzlei Mohr-Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Dr. Peter C. Mohr ist seit seinem altersbedingten Ausscheiden aus der Anwaltskanzlei ehrenamtliches Mitglied des Vorstandes des NABU Hamburg e.V..
Dr jur. Georg Winter ist Jurist, Unternehmer und Umweltpionier und Gründer des Initiative Rechte der Natur, HAUS DER ZUKUNFT Hamburg
Pressekontakt:
Christine Ax, info@rechte-der-natur.de, Tel: 04881 9360993, Mobil: +49 (0)15126691150 www.rechte-der-natur.de
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