Die ökologische Krise stellt wohl die größte Herausforderung unserer Zeit dar, und, wie auch die Stop Ecocide Initiative zeigt, wird das Recht als eines der wichtigsten Instrumente im Kampf für eine ökologische Gesellschaft begriffen. Weltweit wird immer mehr in Zweifel gezogen, inwieweit das noch größten Teils anthropozentrisch ausgerichtete Recht ökologische Lösungen bieten kann. Zwar gibt es diverse nationale, supra- wie auch internationale Umweltschutzgesetze, jedoch bleibt die Natur dabei stets Schutzobjekt. Entsprechend kann die Natur nicht im eigenen Namen Rechtsverletzungen geltend machen. Die Anerkennung von Rechten der Natur bietet hingegen einen Ausweg aus diesem strukturellen Problem. Bereits 2008 hat Ecuador als erster Staat Rechte der Natur in die Verfassung aufgenommen. Darüber hinaus haben u.a. Flüsse in Neuseeland und Indien oder zuletzt auch die Salzwasserlagune Mar Menor in Spanien Rechtspersönlichkeit erhalten. Auch in Deutschland hat die seit den späten 1980er Jahren bestehende Debatte um subjektive Rechte der Natur auf wissenschaftlicher, aber auch gesellschaftlicher Ebene in den letzten Jahren rasant an Fahrt gewonnen. Welche Chancen und Herausforderungen, aber auch welche Kritiken Rechte der Natur mit sich bringen und auch das Verhältnis zum Straftatbestand des Ökozids, soll Gegenstand dieses Vortrags sein.
Über die Referentin:
Elena Ewering ist Doktorandin am Institut “Just Transitions" an der Universität Kassel, unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano LL.M. (EUI). Seit 2020 arbeitet Elena als wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Forschungsprojekt “Nature als Rechtsperson" (gefördert von der DFG). Sie forscht zu Rechten der Natur und Ökosystemen als Schutzobjekte im internationalen Recht. Neben der Arbeit an ihrer Dissertation veröffentlichte sie verschiedene einschlägige Beiträge: Landesgrundrechte für die Natur? – Eine Betrachtung des bayerischen Volksbegehrens „Rechte der Natur – Das Volksbegehren!“ (mit Andreas Gutmann), DÖV, 24/2021, S. 1118 ff; Invisibilising Nature. Procedural Limits and Possibilities to Environmental Litigation in German Law (mit Tore Vetter), VRÜ, 54 (2021) 3, S. 376 ff.