Die Systemische Rechtsentwicklung ist keine Kanzlei und kein fertiges Produkt, sondern eine Arbeitsweise. Sie verbindet ökologische Funktionsrisiken mit den bestehenden Staatsziel und Verfahrensnormen wie Art. 20a GG, § 13 VwVfG und Art. 141 BV.
Wir unterstützen Institutionen und Initiativen dabei, diese Methode in der Praxis anzuwenden, ohne selbst Rechtsberatung zu ersetzen.
Dieses Angebot richtet sich an Akteurinnen und Akteure, die staatliches Handeln an Art. 20a GG und den Schutz der natürlichen Mitwelt spiegeln wollen, zum Beispiel:
Typische Konstellationen sind zum Beispiel:
Entscheidend ist weniger die Fachschublade als die Frage: Entsteht hier ein Funktionsrisiko für Wasser, Boden, Klima oder lebendige Ökosysteme, das der Staat vorausschauend berücksichtigen müsste?
Wir bieten keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Prozessvertretung. Entscheidungen über Rechtsmittel, Erfolgsaussichten und prozessuale Schritte liegen immer bei Juristinnen und Juristen sowie bei den Gerichten.
Unsere Rolle ist die methodische und strategische Begleitung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die systemische Perspektive, mit der Verwaltung und Gesetzgebung ihre Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen ernst nehmen können.
Details zu Umfang und Konditionen klären wir im direkten Gespräch.
Wenn Sie eine Zusammenarbeit prüfen möchten, schreiben Sie uns direkt per E Mail mit dem Betreff „Systemische Rechtsentwicklung“: