Begleitung Systemische Rechtsentwicklung

Begleitung in Systemischer Rechtsentwicklung

Die Systemische Rechtsentwicklung ist keine Kanzlei und kein fertiges Produkt, sondern eine Arbeitsweise. Sie verbindet ökologische Funktionsrisiken mit den bestehenden Staatsziel und Verfahrensnormen wie Art. 20a GG, § 13 VwVfG und Art. 141 BV.

Wir unterstützen Institutionen und Initiativen dabei, diese Methode in der Praxis anzuwenden, ohne selbst Rechtsberatung zu ersetzen.

Für wen und für welche Fälle dieses Angebot gedacht ist

Dieses Angebot richtet sich an Akteurinnen und Akteure, die staatliches Handeln an Art. 20a GG und den Schutz der natürlichen Mitwelt spiegeln wollen, zum Beispiel:

  • Initiativen, Verbände und Stiftungen, die eine Eingabe oder ein Dossier vorbereiten möchten
  • Kommunen, Behörden und politische Gremien, die ihre Entscheidungen ökologisch belastbarer machen wollen
  • Forschungs und Modellprojekte, die Systemische Rechtsentwicklung praktisch erproben möchten
  • Medien und Bildungsakteure, die über Systemische Rechtsentwicklung berichten oder sie vermitteln wollen

Typische Konstellationen sind zum Beispiel:

  • Moor und Wassersysteme wie im Fall Murnauer Moos / Oberlauf Loisach (Bayern) mit Wasserhaushalt, Grundwasser, Flussläufen und Schutz der Moorfunktionen
  • Große Eingriffe in Landschaft und Boden wie Tagebau Hambach oder Grubenwasser und Ewigkeitslasten im Ruhrgebiet
  • Infrastruktur in sensiblen Räumen wie Seilbahnen, Skigebiete, Verkehrswege oder Wasserbauprojekte in ökologisch verletzlichen Gebieten
  • Stadtökologie mit Stadtbäumen, Versiegelung, Hitzeinseln und dem Umgang mit urbanen Grünstrukturen, zum Beispiel Fälle wie die Entscheidung zu Stadtbäumen in München (BayVGH)
  • Staatliche Lenkungsinstrumente wie Steuern, Subventionen und Förderprogramme, zum Beispiel die geplante Senkung der Flugticketsteuer und andere Maßnahmen mit hoher Wirkung auf Klima, Wasser und Boden

Entscheidend ist weniger die Fachschublade als die Frage: Entsteht hier ein Funktionsrisiko für Wasser, Boden, Klima oder lebendige Ökosysteme, das der Staat vorausschauend berücksichtigen müsste?

Was wir konkret anbieten

  • Analyse ökologischer Funktionsrisiken und ihrer Verbindung zu Art. 20a GG
  • Konzeption und Strukturierung von Eingaben, Dossiers und Begründungslinien
  • Entwicklung einer Resonanzstrategie gegenüber Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit
  • Schnittstelle zu Juristinnen und Juristen, Fachdisziplinen und lokalen Initiativen
  • Unterstützung bei Dokumentation und Veröffentlichung für weitere Fälle und Evaluation

Abgrenzung zur Rechtsberatung

Wir bieten keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Prozessvertretung. Entscheidungen über Rechtsmittel, Erfolgsaussichten und prozessuale Schritte liegen immer bei Juristinnen und Juristen sowie bei den Gerichten.

Unsere Rolle ist die methodische und strategische Begleitung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die systemische Perspektive, mit der Verwaltung und Gesetzgebung ihre Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen ernst nehmen können.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. Kurze Anfrage per E Mail mit Stichwort und Kontext
  2. Digitales Erstgespräch zur Klärung von Ziel, Rahmen und möglicher Rolle der Systemischen Rechtsentwicklung
  3. Vereinbarung über Umfang und Form der Begleitung (zum Beispiel einmalige Strukturberatung oder laufende Begleitung eines Verfahrens)

Details zu Umfang und Konditionen klären wir im direkten Gespräch.

Kontakt

Wenn Sie eine Zusammenarbeit prüfen möchten, schreiben Sie uns direkt per E Mail mit dem Betreff „Systemische Rechtsentwicklung“: