Mit dem Volksbegehren können die Anstrengungen der Umweltbewegung unter dem Schirm der Rechte der Natur gebündelt werden, denn die Grundlage der Bemühungen liegt im Erhalt der Biodiversität und der Ökosysteme. Deren Bedeutung soll auch in der obersten Ordnung, den Grundrechten, widergespiegelt werden. Ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen im Rahmen der Naturverträglichkeit kann damit gefunden und durchgesetzt werden.
Ein kultureller, politischer und wirtschaftlicher Wandel ist auf dieser Grundlage möglich.
Um den ersten wichtigen Schritt zu tun, die bayerische Verfassung im Rahmen der Bürgergesetzgebung in eine ökologisch nachhaltige, lebenserhaltende Verfassung weiterzuentwickeln, benötigen wir im am Ende dieses hoffentlich erfolgreichen Volksbegehrens stehenden Volksentscheid insgesamt ein einfache Mehrheit mit einem Quorum von mindestens 2,5 Mio. Ja-Stimmen.
Das Volksbegehren ermöglicht den Bürger*innen einen Weg, sich für den Erhalt der natürlichen Um- und Mitwelt einzusetzen und eine nachhaltige Gesellschaft zu schaffen.