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„Rechte der Natur“ – Das Volksbegehren hat das Ziel, im Rahmen der Initiative Grundgesetzreform des Netzwerkes “Rechte der Natur", das Konzept #RechtederNatur in die Verfassungen der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Begonnen werden soll in Bayern mit dem Art. 101 der Bayerischen Verfassung. Für den Grundstein einer neuen Beziehung zur Natur wird die natürliche Um­ und Mitwelt als Trägerin von Rechten anerkannt, angelehnt an die bereits etablierten juristischen Personen wie z.B. Unternehmen, Vereine etc..

Diese Rechte sind von allen zu achten und sind unmittelbar einklagbar. Damit wird die grundlegende Bedeutung der natürlichen Um­ – und Mitwelt für alles Leben einschließlich des Menschen rechtlich anerkannt und festgeschrieben. Einen Artikel zur rechtlichen und insbesondere auch verfassungsrechtlichen Einordnung unseres Volksbegehrens finden Sie hier im Verfassungsblog.

Mit dem Volksbegehren können die Anstrengungen der Umweltbewegung unter dem Schirm der Rechte der Natur gebündelt werden, denn die Grundlage der Bemühungen liegt im Erhalt der Biodiversität und der Ökosysteme. Deren Bedeutung soll auch in der obersten Ordnung, den Grundrechten, widergespiegelt werden. Ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen im Rahmen der Naturverträglichkeit kann damit gefunden und durchgesetzt werden.

Ein kultureller, politischer und wirtschaftlicher Wandel ist auf dieser Grundlage möglich.

Um den ersten wichtigen Schritt zu tun, die bayerische Verfassung im Rahmen der Bürgergesetzgebung in eine ökologisch nachhaltige, lebenserhaltende Verfassung weiterzuentwickeln, benötigen wir im am Ende dieses hoffentlich erfolgreichen Volksbegehrens stehenden Volksentscheid insgesamt ein einfache Mehrheit mit einem Quorum von mindestens 2,5 Mio. Ja-Stimmen.

Aus diesem Grund werden wir den Antrag auf dieses Volksbegehren nur dann einreichen, wenn wir für den Antrag statt der eigentlich 25.000 notwendigen Unterschriften mindestens 250.000 Unterschriften gesammelt haben, um eine entsprechende Öffentlichkeit zu erhalten und möglichst einen breiten Diskurs zu entfachen.

Hierfür suchen wir weitere Vernetzungen in der Gesellschaft und in den jeweiligen Gemeinden. Daneben ist Aufklärungsarbeit über die Wichtigkeit des Erhalts der natürlichen Um­- und Mitwelt von besonderer Bedeutung.

Das Volksbegehren ermöglicht den Bürger*innen einen Weg, sich für den Erhalt der natürlichen Um­- und Mitwelt einzusetzen und eine nachhaltige Gesellschaft zu schaffen.