Die Rechte der Natur sind die Anerkennung, dass die Erde und alle ihre Ökosysteme Lebewesen mit unveräußerlichen Rechten sind: zu existieren, frei von grausamer Behandlung zu leben, lebenswichtige Prozesse aufrechtzuerhalten, die für das harmonische Gleichgewicht notwendig sind, das alles Leben unterstützt. Es ist die Anerkennung, dass unsere Ökosysteme - einschließlich der Bäume, Ozeane, Tiere und Berge - Rechte haben, genauso wie die Menschen Rechte haben. Bei den Rechten der Natur geht es um die Abwägung zwischen dem, was gut für den Menschen ist, und dem, was gut für andere Arten und den Planeten als Ganzes ist. Es geht um die ganzheitliche Erkenntnis, dass alles Leben, alle Ökosysteme auf unserem Planeten eng miteinander verwoben sind.
Die Rechte der Natur können z.B. wie in Bayern gerade im Rahmen der Bürgergesetzgebung durch ein Volksbegehren durchgesetzt werden. Seit Jahrtausenden werden in den Rechtssystemen der Welt Land und Natur als "Eigentum" behandelt. Gesetze und Verträge werden geschrieben, um die Eigentumsrechte von Einzelpersonen, Unternehmen und anderen juristischen Personen zu schützen. So legalisieren Umweltschutzgesetze Umweltschäden, indem sie regeln, wie viel Verschmutzung oder Zerstörung der Natur im Rahmen des Gesetzes geschehen darf. Die Natur und all ihre nicht-menschlichen Elemente haben unter solchen Gesetzen keinen Status. Indem Ecuador - und eine wachsende Zahl von Gemeinden in den Vereinigten Staaten - die Rechte der Natur in ihrer Verfassung anerkennen, stützen sie ihre Umweltschutzsysteme auf die Prämisse, dass die Natur ebenso wie der Mensch unveräußerliche Rechte hat. Diese Prämisse ist eine radikale, aber natürliche Abkehr von der Annahme, dass die Natur Eigentum im Sinne des Gesetzes ist.