Unser Tierschutzgesetz schützt nicht die Tiere, sondern regelt ihre Nutzung. Unser Artenschutzgesetz unterliegt regelmäßig vor Gericht, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen von Landwirten, Eigentümern und Investoren geht. Die Umweltschutzgesetzgebung regelt die Zerstörung der Umwelt, aber beendet sie nicht. Damit die Natur (Ökosysteme, Flora und Fauna) den Schutz erhält, der so dringend erforderlich ist, fordern wir die Ökologisierung des Rechts und Eigenrechte für die Natur.
Im Netzwerk Rechte der Natur haben sich Juristen und Juristinnen, Experten und Expertinnen, Organisationen, engagierte Bürger und Bürgerinnen und Initiativen zusammengeschlossen und einen Vorschlag für eine Grundgesetzreform erarbeitet. Denn trotz ausufernder Umweltschutzgesetzgebung und -bürokratie ist es nicht gelungen, das Artensterben, die Zerstörung vieler Ökosysteme sowie die Klimakrise zu stoppen. Diese Weiterentwicklung unseres Grundgesetzes ist aus unserer Sicht keine hinreichende, wohl aber für eine zwingend notwendige Voraussetzung zur Lösung der ökologischen Krise.
Laden Sie das Papier herunter, das diesen Vorschlag begründet und die Reformvorschläge für das Grundgesetz darlegt. Hier geht es zum Download des Papieres.
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