Präventive Eingabe gemäß § 13 BayVwVfG i. V. m. Art. 20a GG und Art. 141 BV. Im Fokus stehen die hydrologische Integrität des Oberlaufs der Loisach mit dem Murnauer Moos, die Grundwasserstände sowie die Funktion der Moore als CO₂-Senken.
Aktenzeichen: 32-1735.2.3 – digitale Akte im Sachgebiet 32 (Naturschutz) des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen, Teilbereich „Loisach Einzugsgebiet, Loisach, Rechte der Natur, Eingabe: Moore und Feuchtflächen im Oberlauf der Loisach – Wasserentnahmen, Tunnelbau und Wiederherstellung der ökologischen Selbstregulation“.
Prävention statt Nachsteuerung: Art. 20a GG als verfassungsgeleiteter Auftrag zur Vorsorge und Selbstprüfung.
Wiederkehrende Sonderentnahmen im Einzugsgebiet können kumulativ zu Absenkungen des Grundwassers und zur Mineralisierung von Torfkörpern führen. Dadurch drohen Austrocknung, CO₂-Freisetzung und der Verlust von Moorlebensräumen. Die Eingabe zielt auf eine verfassungsgeleitete Selbstprüfung der zuständigen Behörden – nicht nur zu einzelnen Ursachen, sondern zur Gesamtheit der Einflussfaktoren (Wasserentnahmen, Entwässerungsgräben, Biomassenutzung sowie Tunnelbau).
Art. 20a GG: Staatsziel Umweltschutz – Schutz- und Vorsorgepflicht
Art. 141 BV: Schutz von Natur und Landschaft in Bayern
§ 13 BayVwVfG: Verwaltungsinterne Eingabe, die Behörden zur Prüfung veranlasst
§ 24 BayVwVfG: Amtsermittlungsgrundsatz – vollständige Sachverhaltsaufklärung
§ 34 BNatSchG / Art. 6 Abs. 3 FFH-RL: Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete
Ziel ist die verfassungsgeleitete Koordination aller beteiligten Fachstellen, um hydrologische, ökologische und klimarelevante Wechselwirkungen in einem integrierten Gutachten kumulativ zu erfassen und zu bewerten.
Status: Eingereicht am 05.11.2025. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat in zwei Antworten (Dezember 2025 und Januar 2026) reagiert, die vier konkreten Anregungen im laufenden Verfahren aufgegriffen und für die Eingabe eine eigene digitale Akte mit dem Aktenzeichen 32-1735.2.3 angelegt. Zugleich stellt das Landratsamt klar, dass eine projektübergreifende, von einzelnen Vorhaben losgelöste Funktionsbetrachtung des gesamten Moorkomplexes und seines hydrologischen Zusammenhangs derzeit institutionell nicht vorgesehen ist und keine Stelle für eine solche Funktionsverantwortung benannt werden kann (Dossier · Phase II: Eingabe, verfassungsbezogene Nachfragen und dokumentierte Verwaltungslücke).
Kooperation: Fachliche Zuarbeit aus Publizistik, Flusskunde und Wissenschaft aus der Loisachregion; die Eingabe bündelt lokale Beobachtungen, hydrologische Expertise und verfassungsrechtliche Argumentation.
Resonanz: Hydrologische und forstliche Rückmeldungen bestätigen den in der Eingabe angelegten Perspektivwechsel: weg von der Betrachtung einzelner Entnahmestellen hin zum gesamten Oberlauf der Loisach. Mit den Antworten des Landratsamts liegt erstmals eine verwaltungsseitige Stellungnahme vor, die die konkreten Anregungen aufgreift, die Eingabe formal als eigenen Vorgang führt und zugleich eine Lücke der systemischen Funktionsverantwortung sichtbar macht. Die Antworten werden in CC an das Bayerische Umweltministerium und das Wasserwirtschaftsamt Weilheim gespiegelt und bilden damit die Grundlage für weitere fachliche und verfassungsbezogene Schritte, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur.