Worum es hier geht - in 5 Punkten
Diese Seite dokumentiert, wie der Staat mit Hilfe von Art. 20a GG und § 13 VwVfG aus der ökologischen Katastrophe lernen kann. Sie zeigt keine Kampagne, sondern eine Methode, mit der Recht und Mitwelt praktisch zusammengebracht werden.
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1. Systemische Rechtsentwicklung
Eine Methode, mit der Bürger:innen Art. 20a GG präventiv in den Verwaltungsvollzug hinein aktivieren - ohne Klage, ohne Parteistellung. -
2. Hebel im Rechtssystem
Kern ist die Kombination aus § 13 VwVfG (offenes Beteiligungsfenster) und Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) als Funktionsnorm des Staates. -
3. Konkrete Fälle statt Theorie
Eingaben zu Hambach, Murnauer Moos und Olympia Bayern sowie gesetzgeberische und administrative Referenzfälle in Berlin (Baumentscheid / Klimaanpassungsgesetz) und München (Eisbach) zeigen, wie die Methode in realen Entscheidungsprozessen wirkt. -
4. Offene Forschungsreihe
Alle Texte sind über DOIs zitierfähig und als Forschungsreihe Systemische Rechtsentwicklung auf Zenodo dokumentiert. -
5. Neue Rechtskultur
Begriffe wie Funktionsschutz, Ontozentrismus und Ko-Intelligenz beschreiben eine Rechtskultur, in der der Staat seine Abhängigkeit von der Mitwelt ernst nimmt und lernfähig wird.
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Wie diese Seite gelesen werden kann
Diese Website dokumentiert einen laufenden Entwicklungsprozess: den Versuch, das Verhältnis von Mensch, Staat und Mitwelt rechtlich neu zu denken. Sie verbindet juristische Präzision mit öffentlicher Nachvollziehbarkeit und ist so aufgebaut, dass Journalist:innen, Verwaltungsfachleute und interessierte Bürger:innen die einzelnen Ebenen getrennt, aber auch im Zusammenhang lesen können.
- Rechtliche Ebene: Abschnitte zu Art. 20a GG, § 13 VwVfG und den jeweiligen Eingaben zeigen, wie ökologische Verantwortung verfassungsrechtlich verankert ist.
- Fachliche Ebene: Dossiers wie Murnauer Moos oder Hambach illustrieren, wie wissenschaftliche Erkenntnisse (Hydrologie, Ökologie, Klimawirkung) in Verwaltungsverfahren einfließen.
- Gesellschaftliche Ebene: Die Kapitel Resonanz und Ko-Intelligenz dokumentieren, wie Bürger:innen, Behörden und Wissenschaft gemeinsam Lernprozesse im Recht auslösen können.
- Internationale Ebene: Bezüge zu Ecuador, dem Mar Menor oder dem St. Lorenz zeigen, dass diese Entwicklung Teil einer globalen Bewegung hin zu ökologischer Staatlichkeit ist.
Die Seite versteht sich nicht als Kampagne, sondern als offenes Archiv eines sich wandelnden Rechtsverständnisses. Jede Fassung, jedes Dokument, jede Rückmeldung ist Teil eines Lernprozesses – juristisch nachvollziehbar, politisch anschlussfähig und menschlich lesbar.
Systemische Rechtsentwicklung
Für Leser:innen, die direkt in die Praxis oder in die methodische Grundlage einsteigen wollen, hier der Schnellzugriff auf Methode und zentrale Fälle:
Der Begriff Systemische Rechtsentwicklung wurde 2025 von Hans Leo Bader geprägt und am 27. Oktober 2025 auf 📘 Zenodo DOI: 10.5281/zenodo.17449066 veröffentlicht. Er beschreibt die Fähigkeit des Rechtssystems, seine eigenen Begriffe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Lichte ökologischer Zusammenhänge zu reflektieren und fortzuentwickeln.
Die ontologische Grundlage dieses Ansatzes entfaltet der Essay „Warum das Recht Teil der Mitwelt ist – Ontologische Grundlage der Rechte der Natur“, veröffentlicht auf 📘 Zenodo DOI: 10.5281/zenodo.17597213 .
Systemische Rechtsentwicklung versteht das Recht nicht als starres Normengefüge, sondern als lernfähiges System, das auf ökologische Rückkopplungen reagiert, ohne seine normative Eigenständigkeit zu verlieren. Sie verankert die verfassungsrechtliche Schutzpflicht nach Art. 20a GG praktisch in Verwaltung, Gesetzgebung und Verfassung.
Diese Seite dokumentiert, wie der Staat mit Hilfe von Art. 20a GG und § 13 VwVfG aus der ökologischen Katastrophe lernen kann. Sie zeigt keine Kampagne, sondern eine Methode, mit der Recht und Mitwelt praktisch zusammengebracht werden. Die Systemische Rechtsentwicklung ist unabhängig vom Volksbegehren „Rechte der Natur – Bayern“ und wird als verfassungsgeleitete Prüfstruktur in konkreten Fällen angewendet – von kommunalen Planungen bis zu Großverfahren auf Landes- und Bundesebene, etwa bei Tagebauen, Moor- und Flusslandschaften.
Zwischenbilanz 2025 – Systemische Rechtsentwicklung
2025 markiert einen Wendepunkt: Erstmals wurden verfassungsgeleitete Eingaben nach § 13 VwVfG in Verbindung mit Art. 20a GG offiziell registriert. Diese Eingaben sind keine Klagen, sondern präventive Prüfimpulse – sie erinnern die Verwaltung an ihre Schutzpflicht gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, vorausschauend und verfassungstreu.
Art. 20a GG lebt – nicht durch Klage, sondern durch Bewusstsein im Vollzug.
1 | Juristische Ebene
Zentrale Schnittstelle ist die Kombination aus § 13 VwVfG (offenes Beteiligungsfenster) und Art. 20a GG (Schutz der Lebensgrundlagen). Daraus entsteht eine verfassungsgeleitete Selbstprüfung der Behörden: nicht konfrontativ, sondern systemisch-präventiv. Die Resonanz der Bezirksregierung Arnsberg zur Hambach-Eingabe bestätigt dies: Art. 20a GG wird als Prüfmaßstab benannt – ein formaler Durchbruch, auch wenn die Anwendung im Ergebnis am Klimaschutzgesetz ausgerichtet bleibt.
2 | Institutionelle Ebene
Erste förmliche Resonanzen belegen die Anschlussfähigkeit: Olympiabewerbung Bayern (Aktenzeichen BK2-A0140-2025/1097), Hambach / Rheinisches Revier (NRW) mit schriftlicher Reaktion und Bestätigung von Art. 20a GG als Prüfmaßstab, Murnauer Moos / Oberlauf Loisach in fachlicher Vertiefung. Damit wird Art. 20a GG faktisch in den Verwaltungsvollzug hineingetragen – und beginnt, die Amtsermittlungspflicht funktional zu erweitern.
3 | Kommunikative Ebene
Der Diskurs verschiebt sich vom Aktivismus zur Rechtskultur: Beteiligung ohne Parteistellung – durch Einsicht, Transparenz und verfassungstreue Sprache. Behörden reagieren formell, Medien greifen die Methode auf, und wissenschaftliche Partner (z. B. EcoJurisprudence Monitor) beginnen, die Fälle zu dokumentieren.
4 | Wissenschaftliche Ebene
Die Methode verbindet Verfassungsrecht, Ökologie und Systemtheorie und ist mit einer DOI-Publikationsreihe referenzierbar (Zenodo). Sie transformiert den Objektschutz zum Funktionsschutz der Lebensgrundlagen. Die Aufnahme der Hambach-Eingabe in internationale Kontexte bestätigt diese Relevanz.
5 | Systemische Ebene
Recht wird als lernfähige Struktur sichtbar: Verwaltung, Bürger:innen und Verfassung wirken zusammen. Die Resonanzen zeigen: Das Recht beginnt, seine ökologische Bezugsgröße nicht nur zu zitieren, sondern zu verstehen. So entsteht eine ökologische Verfassungskultur, die nicht nur reagiert, sondern vorsorgt.
Der Rechtsstaat schützt die Lebensgrundlagen –
nicht weil er muss, sondern weil er dazugehört.
Zwischenbilanz · Systemische Rechtsentwicklung 2025 · Übergang zur Replikation (🔁)
Wissenschaftliche Grundlage der Methode
Die Systemische Rechtsentwicklung verbindet mehrere wissenschaftliche Methodenlinien zu einem ökologisch lernfähigen Verständnis des Rechts: Rückkopplung, Resonanz und Praxis.
- Systemtheorie: Recht als selbstreflexives System – Eingaben als interne Lernimpulse.
- Praxeologie: Recht als soziale Praxis – Texte und Verfahren als Formen juristischer Selbstbeobachtung.
- Kybernetik: Art. 20a GG als ökologischer Regelkreis staatlicher Selbststeuerung.
- Aktionsforschung: Eingaben als Instrument verfassungsgeleiteter Handlung und Reflexion.
- Hermeneutik & Resonanz: Verwaltung und Bürgerschaft als Resonanzpartner ökologischer Selbstkorrektur.
- Design Research: Recht als gestaltbares, lernfähiges Governance-System.
Diese Verbindung macht Art. 20a GG zu einem Funktionsprinzip präventiver Rechtsanwendung und zur Grundlage einer transdisziplinären Ökologie des Rechts.
Bezug zur Systemtheorie des Rechts
In Kontinuität zur Systemtheorie des Rechts (Luhmann, Teubner, Fischer-Lescano) beschreibt die Methode das Recht als lernfähiges System. Neu ist: Die Lernfähigkeit wird praktisch operationalisiert durch präventive Eingaben, die den Staat an seine verfassungsökologische Verantwortung erinnern.
So entsteht eine anwendungsorientierte Praxis staatlicher Selbstprüfung. Art. 20a GG bildet dabei die Schaltstelle zwischen Recht, Ökologie und Gesellschaft.
Die Systemtheorie beschreibt, wie das Recht lernen kann – die Systemische Rechtsentwicklung zeigt, wie es geschieht.
Zwischen Verwaltung und Verfassung liegt die Gesetzgebung – die Schicht, in der das Recht beginnt, sich selbst zu korrigieren. Berlin zeigt, wie Bürgerimpulse in parlamentarische Struktur übersetzt werden.
Erste Erweiterung (30.10.2025): Garzweiler / Giftmüll-Skandal 2025 – Verweis auf das unionsrechtliche Vorsorgeprinzip (Art. 191 Abs. 2 AEUV) und die Schutzpflichtlücke zwischen Ermittlungsgeheimnis und verfassungsrechtlicher Vorsorgepflicht. Vorsorge heißt: prüfen, bevor genehmigt wird.
📘 DOI: 10.5281/zenodo.17569246 · Teil der Forschungsreihe Systemische Rechtsentwicklung (Bader 2025)
Zweite Erweiterung (01.11.2025): Feiertagsarbeiten im „Sündenwäldchen“ – Prüfbitte zur Rechtsgrundlage von Bodenarbeiten am Stillen Feiertag (§ 10 Feiertagsgesetz NRW), Hinweis auf funktionale Amtsermittlungspflicht und Umsetzung von Art. 20a GG im Alltag des Verwaltungsvollzugs.
📘 DOI: 10.5281/zenodo.17569788 · Teil der Forschungsreihe Systemische Rechtsentwicklung (Bader 2025)