Transdisziplinäre Realität – warum Systeme nicht in Fächern funktionieren

Transdisziplinäre Realität – Funktionsschutz statt Fachgrenzen

Die ökologische Realität arbeitet transdisziplinär. Sie kennt keine Fächer, keine Zuständigkeitsgrenzen, keine Ressorts. Moore, Flüsse, Wälder und Atmosphärenprozesse greifen ineinander – ob wir sie in Hydrologie, Naturschutz, Verwaltung oder Recht aufteilen oder nicht. Genau hier setzt Systemische Rechtsentwicklung an: Sie denkt von der Funktion her, nicht von der Schublade.

Die Realität arbeitet transdisziplinär – wir (noch) nicht

Ökologische Systeme kennen keine Fächer. Wenn ein Moor Wasser verliert, kippt nicht „nur“ ein Biotop: CO₂-Bilanz, Temperaturregime, Artenvielfalt, Grundwasserstand und Flussdynamik verändern sich zugleich. Die ökologische Katastrophe ist kein Einzelfehler, sondern ein Funktionsverlust im System.

Unsere Wissensordnung ist dagegen aufgeteilt: Hydrologie hier, Naturschutz dort, Geographie, Verwaltung, Recht, Philosophie – jede Disziplin sieht einen Ausschnitt. Was fehlt, ist der Blick auf die Funktionsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen als Ganzes.

1. Die ökologische Realität kennt keine Fächer

Ein Moor verliert Wasser – was passiert?

  • Der Wasserhaushalt ändert sich, der Speicher trocknet aus.
  • CO₂ wird freigesetzt, die Klimawirkung kippt von Senke zu Quelle.
  • Arten verschwinden, die an nasse Bedingungen gebunden sind.
  • Der Grundwasserstand sinkt, umliegende Flächen geraten unter Druck.
  • Flüsse reagieren mit veränderten Abflussspitzen und Niedrigwasserphasen.

Für die Realität ist das ein einziger Prozess. Für unsere Institutionen sind es fünf Themen in fünf Zuständigkeiten. Genau in dieser Lücke entsteht die ökologische Katastrophe: im Zwischenraum der Disziplinen.

2. Der Murnau-Effekt – wenn ein Ort das System zeigt

Das Murnauer Moos ist kein spektakulärer Einzelfall. Gerade deshalb eignet es sich als Pilot. Hier treten alle strukturellen Muster in konzentrierter Form auf:

  • Wasserentnahmen und Entwässerungsstrukturen,
  • Grundwasserabsenkung und Verlust von Speicherleistung,
  • CO₂-Dynamiken und Klimawirkung,
  • Nutzungsdruck, Landwirtschaft, Verkehr,
  • Schutzgebietstitel und Fachgrenzen,
  • Verwaltungslogik und Zuständigkeitszuschiebungen.

Das Murnauer Moos ist klein genug, um es zu analysieren, und groß genug, um das Problem im Ganzen zu zeigen. Es ist ein Modell des Systems – nicht nur ein weiterer Konfliktfall.

3. Wenn unsere Begriffe nicht mehr tragen

Beim Blick auf den Oberlauf der Loisach kollidieren verschiedene Lesarten:

  • Geographisch: der Oberlauf endet dort, wo der sichtbare Fluss beginnt.
  • Kartografisch: der Oberlauf folgt Zuschnitten von Schutzgebieten und Plänen.
  • Verwaltungslogisch: der Oberlauf liegt dort, wo Zuständigkeiten greifen.
  • Hydrologisch: der Oberlauf ist dort, wo die Abflussbildung entsteht.

Für die präventive Funktionsprüfung zählt nur die letzte Perspektive. Die Abflussbildung der Loisach findet im Murnauer Moos statt. Dort entscheidet sich, ob der Fluss Speicher hat oder nicht, ob er Spitzen puffert oder die Täler flutet, ob er im Sommer austrocknet oder trägt.

Begriffe wie „Oberlauf“, „Schutzgebiet“ oder „Zuständigkeit“ geraten an ihre Grenzen, wenn sie der Funktionsdynamik nicht mehr folgen. Systemische Rechtsentwicklung heißt, diese Begriffe nicht abzuschaffen, sondern sie an das ökologische System zurückzubinden.

4. Funktionsschutz statt Symbolik

Funktionsschutz ist kein zusätzliches Moralprojekt, sondern eine nüchterne Konsequenz aus der Art und Weise, wie ökologische Systeme arbeiten. Geschützt wird nicht, was wir schön finden, sondern was das Leben trägt:

  • Wasserhaushalt und Speicherfähigkeit,
  • Resilienz von Mooren, Wäldern und Gewässern,
  • CO₂-Speicherung und Temperaturpuffer,
  • Verbundstrukturen von Lebensräumen,
  • kumulative Wirkungen statt Einzelmaßnahmen.

In diesem Sinne ist Funktionsschutz eine transdisziplinäre Praxis: Hydrologie, Ökologie, Klimawissenschaft, Verwaltung und Recht greifen ineinander. Die Mitwelt ist kein Objekt, sondern der Funktionsraum, in dem unser eigenes Leben stattfindet.

5. Art. 20a GG als Funktionsnorm

Art. 20a GG wird oft wie eine moralische Überschrift gelesen: „Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen.“ In der Praxis bleibt der Satz dann schnell abstrakt – schön, aber folgenlos.

Systemische Rechtsentwicklung liest Art. 20a anders: als Funktionsnorm. Gemeint ist nicht eine allgemeine Liebe zur Natur, sondern die Pflicht, die Funktionsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und wiederherzustellen – vorausschauend, überprüfbar, dokumentiert.

Daraus entsteht eine neue Aufgabe für die Verwaltung: präventive Funktionsprüfung. Nicht abwarten, bis der Schaden eingetreten ist, sondern früh prüfen, wo Funktionsrisiken entstehen – im Zusammenspiel von Nutzungen, Entnahmen, Bauvorhaben und klimatischen Faktoren.

6. Murnau als transdisziplinärer Pilot

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Eingabe zum Murnauer Moos als Pilotfall gilt. Sie zeigt in konzentrierter Form:

  • wie sich Fachlogiken (Hydrologie, Naturschutz, Planung) überlappen,
  • wie Verwaltungsgrenzen die ökologische Realität nicht abbilden,
  • wie kumulative Wirkungen unterschätzt oder unsichtbar werden,
  • wie eine verfassungsgeleitete Eingabe diese Lücken adressiert,
  • wie Art. 20a GG im Verwaltungsvollzug aktiviert werden kann.

Murnau ist damit ein Lernraum: für Behörden, für Wissenschaft, für zivilgesellschaftliche Netzwerke – und für die Systemische Rechtsentwicklung selbst. Der Fall steht exemplarisch für das, was in vielen Regionen passiert, aber selten so klar dokumentiert wird.

7. Konsequenzen für eine lernende Rechtskultur

Wenn die ökologische Realität transdisziplinär arbeitet, muss sich auch das Recht bewegen. Drei Konsequenzen lassen sich aus Murnau und den anderen Pilotfällen ziehen:

  • Vom Fach zum System: Rechtsanwendung muss Wasser, Klima, Biodiversität und Nutzung zusammen denken – nicht getrennt abarbeiten.
  • Von der Zuständigkeit zur Verantwortung: Nicht entscheidend ist, wer zuständig ist, sondern wer die Funktionsrisiken erkennt und handelt.
  • Von der Reaktion zur Vorsorge: Präventive Funktionsprüfung wird zur Kernaufgabe eines Rechtsstaats, der seine Mitwelt ernst nimmt.

Systemische Rechtsentwicklung ist damit kein neues „Feld“, sondern eine Arbeitsweise: Sie bringt das Recht dorthin zurück, wo die ökologische Realität schon immer war – im Zusammenspiel der Systeme.

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