Präventive Eingabe gemäß § 13 BayVwVfG i. V. m. Art. 20a GG und Art. 141 BV. Im Fokus stehen die hydrologische Integrität des Oberlaufs der Loisach mit dem Murnauer Moos, die Grundwasserstände sowie die Funktion der Moore als CO₂-Senken.
Prävention statt Nachsteuerung: Art. 20a GG als verfassungsgeleiteter Auftrag zur Vorsorge und Selbstprüfung.
Wiederkehrende Sonderentnahmen im Einzugsgebiet können kumulativ zu Absenkungen des Grundwassers und zur Mineralisierung von Torfkörpern führen. Dadurch drohen Austrocknung, CO₂-Freisetzung und der Verlust von Moorlebensräumen. Die Eingabe zielt auf eine verfassungsgeleitete Selbstprüfung der zuständigen Behörden – nicht nur zu einzelnen Ursachen, sondern zur Gesamtheit der Einflussfaktoren (Wasserentnahmen, Entwässerungsgräben, Biomassenutzung sowie Tunnelbau).
Art. 20a GG: Staatsziel Umweltschutz – Schutz- und Vorsorgepflicht
Art. 141 BV: Schutz von Natur und Landschaft in Bayern
§ 13 BayVwVfG: Verwaltungsinterne Eingabe, die Behörden zur Prüfung veranlasst
§ 24 BayVwVfG: Amtsermittlungsgrundsatz – vollständige Sachverhaltsaufklärung
§ 34 BNatSchG / Art. 6 Abs. 3 FFH-RL: Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete
Ziel ist die verfassungsgeleitete Koordination aller beteiligten Fachstellen, um hydrologische, ökologische und klimarelevante Wechselwirkungen in einem integrierten Gutachten kumulativ zu erfassen und zu bewerten.
Status: Eingereicht am 05.11.2025. Das Landratsamt Garmisch Partenkirchen hat auf die Eingabe geantwortet und die vier dort genannten Anregungen im laufenden Verfahren aufgegriffen. In einem weiteren Schreiben (Dezember 2025) klären wir nun, wie die verfassungsbezogene Eingabe formal geführt wird (Aktenzeichen) und welche Behörde aus Sicht des Landratsamts die Funktionsverantwortung für das System Murnauer Moos / Oberlauf Loisach trägt (Dossier · Phase II: Eingabe und verfassungsbezogene Nachfragen).
Kooperation: Fachliche Zuarbeit aus Publizistik, Flusskunde und Wissenschaft aus der Loisachregion; die Eingabe bündelt lokale Beobachtungen, hydrologische Expertise und verfassungsrechtliche Argumentation.
Resonanz: Hydrologische und forstliche Rückmeldungen bestätigen den in der Eingabe angelegten Perspektivwechsel: weg von der Betrachtung einzelner Entnahmestellen hin zum gesamten Oberlauf der Loisach. Mit der Antwort des Landratsamts liegt nun erstmals eine verwaltungsseitige Stellungnahme vor, die die konkreten Anregungen aufgreift. Die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Systems Murnauer Moos / Oberlauf Loisach und nach der zuständigen Stelle für eine solche Funktionsbetrachtung wird im weiteren Verlauf fachlich und verfassungsbezogen vertieft dokumentiert.