Präventive Eingabe gemäß § 13 BayVwVfG i. V. m. Art. 20a GG und Art. 141 BV. Im Fokus stehen die hydrologische Integrität des Oberlaufs der Loisach mit dem Murnauer Moos, die Grundwasserstände sowie die Funktion der Moore als CO₂-Senken.
Prävention statt Nachsteuerung: Art. 20a GG als verfassungsgeleiteter Auftrag zur Vorsorge und Selbstprüfung.
Wiederkehrende Sonderentnahmen im Einzugsgebiet können kumulativ zu Absenkungen des Grundwassers und zur Mineralisierung von Torfkörpern führen. Dadurch drohen Austrocknung, CO₂-Freisetzung und der Verlust von Moorlebensräumen. Die Eingabe zielt auf eine verfassungsgeleitete Selbstprüfung der zuständigen Behörden – nicht nur zu einzelnen Ursachen, sondern zur Gesamtheit der Einflussfaktoren (Wasserentnahmen, Entwässerungsgräben, Biomassenutzung sowie Tunnelbau).
Art. 20a GG: Staatsziel Umweltschutz – Schutz- und Vorsorgepflicht
Art. 141 BV: Schutz von Natur und Landschaft in Bayern
§ 13 BayVwVfG: Verwaltungsinterne Eingabe, die Behörden zur Prüfung veranlasst
§ 24 BayVwVfG: Amtsermittlungsgrundsatz – vollständige Sachverhaltsaufklärung
§ 34 BNatSchG / Art. 6 Abs. 3 FFH-RL: Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete
Ziel ist die verfassungsgeleitete Koordination aller beteiligten Fachstellen, um hydrologische, ökologische und klimarelevante Wechselwirkungen in einem integrierten Gutachten kumulativ zu erfassen und zu bewerten.
Status: Version 4 – Endabstimmung (November 2025)
Kooperation: mit Fachleuten aus Publizistik, Flusskunde und Bürgerschaft, u. a. Claus Biegert (Journalist/Autor, Uffing), Dr. Andreas Keller (Physiker, Region Loisach/Grainau).
Resonanz: Fachliche Integration durch Pia M. (Forstwirtin) – Anregung zur Weitung auf den Oberlauf der Loisach und zur präzisen Einbettung von CO₂-Bilanz und hydrologischer Gesamtsicht; Mitzeichnung nach redaktioneller Anpassung vorgesehen.