Teil der Forschungsreihe Systemische Rechtsentwicklung
– Laufende Resonanz- und Evaluationsphase gemäß § 13 VwVfG i. V. m. Art. 20a GG.
Aktualisiert:
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· Koordination: Hans Leo Bader / Mitwelt Projekte GmbH (i. G.)
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Am 17. Oktober 2025 wurde beim Umweltministerium NRW und der Bezirksregierung Arnsberg eine Eingabe nach § 13 VwVfG eingereicht. Sie fordert eine verfassungsgeleitete Prüfung laufender Eingriffe am Tagebau Hambach – insbesondere im Bereich Manheimer Bucht / „Sündenwäldchen“ – auf Vereinbarkeit mit der Schutzpflicht aus Art. 20a GG.
Vom Schutz der Natur zur verfassungsgebundenen Vorsorge – präventiv, nicht erst nach dem Schaden.
Die Eingabe beansprucht kein subjektives Klagerecht, sondern aktiviert eine objektive staatliche Pflicht: Art. 20a GG als Prüfauftrag für die Verwaltung. § 13 VwVfG öffnet das Beteiligungsfenster, damit ökologische Integrität präventiv im Vollzug gespiegelt wird.
Rekultivierung ≠ Vorsorgepflicht: Bäume später pflanzen ersetzt nicht die Pflicht, vermeidbare Zerstörung jetzt zu unterlassen.
Die Eingabe überführt Art. 20a GG aus der Symbolik in konkretes Verwaltungshandeln. Sie zeigt, wie der Staat sich aus der Verfassung heraus ökologisch selbstkorrigiert – kooperativ, transparent, präventiv.
Resonanzphase II abgeschlossen. Die Sache befindet sich in der institutionellen Rückkopplung (Phase III); ministerielle Prüfung läuft, Aktenzeichen wird nachgefordert. Bis zur Klärung: Bitte Zurückhaltung bei Erdbewegungen/Rodungen im betroffenen Bereich.
Status: Eingereicht (17. 10. 2025) · 1. Erw. (30. 10.) · 2. Erw. (01. 11.)
Mitwirkende: Sabina Rothe · Helmut Scheel