Ein Kind steht am Fluss.
Es schaut ins Wasser, sieht Steine, Strömung, Leben – oder das, was davon übrig ist.
Dann fragt es:
„Warum kann mein Fluss sich nicht wehren?“
Diese Frage steht am Anfang einer Verfassungsbeschwerde, die wir in den letzten Wochen entwickelt haben.
Und sie trifft mitten ins Herz unseres Volksbegehrens „Rechte der Natur“.
- Das Volksbegehren fragt: Wollen wir Rechte der Natur in unserer Verfassung?
- Die Beschwerde zeigt: Was passiert, wenn wir sie nicht haben.
Ein Text, der nicht hätte geschrieben werden dürfen – aber geschrieben werden musste
Wir haben keine juristische Fakultät hinter uns. Kein Ministerium, keine Kanzlei.
Aber wir haben etwas, das im Recht oft fehlt – und in der Beziehung zählt: Verbundenheit. Klarheit. Und die Bereitschaft, sichtbar zu machen, was bisher übersehen wurde.
In diesem Fall ist es die Geschichte eines Flusses – der Loisach – und eines Kindes, das mit diesem Fluss aufgewachsen ist.
Der Fluss wurde verändert:
Ein Kraftwerk wurde gebaut.
Fischarten verschwanden.
Ufer wurden gesichert, Strömungen verändert.
Für den Gesetzgeber war das ein Verfahren unter vielen.
Für das Kind war es ein Bruch – eine seelische Wunde, die das Grundgesetz bis heute nicht kennt.
Was unser Recht nicht kennt – und warum das gefährlich ist
Unsere Rechtsordnung schützt Eigentum, Gesundheit, Verwaltung – aber nicht die Verbindung zwischen Mensch und Natur.
Und schon gar nicht die Stimme eines Kindes, das „nur“ betroffen ist, weil es liebt, beobachtet, staunt.
Die Verfassungsbeschwerde, die wir vorbereitet haben, fragt deshalb:
Was, wenn nicht Besitz, sondern Beziehung zum Prüfstein für Würde wird?
Sie beruft sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf seelische Unversehrtheit), auf Artikel 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen), auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts – und sie fragt:
Wie kann Freiheit für Kinder geschützt werden, wenn der Rechtsweg längst vorbei ist, bevor sie denken können?
Eine Brücke zwischen Volksbegehren und Verfassungsentwicklung
Diese Klage – oder besser: dieser Versuch einer Klage – ist keine Konkurrenz zum Volksbegehren.
Im Gegenteil: Sie macht deutlich, warum unser Verfassungsziel nötig ist.
- dass das Grundgesetz Schutz verspricht – aber keinen Weg zum Gericht öffnet, wenn Kinder betroffen sind,
- dass Natur leidet – aber nicht klagen darf,
- dass selbst schwere Eingriffe ungesühnt bleiben, wenn sie „nur“ Lebensraum, Beziehung, Erfahrung betreffen.
Was daraus folgt:
Wenn Natur keine Rechte hat, dann haben auch Menschen keine, wenn sie mit ihr verbunden sind.
Und jetzt?
Diese Verfassungsbeschwerde ist noch nicht eingereicht. Vielleicht wird sie es nie.
Aber sie ist juristisch tragfähig gedacht.
Und sie ist symbolisch tief gemeint.
Denn sie zeigt:
Recht beginnt nicht im Gesetz – sondern in Beziehung.
Noch ist sie unveröffentlicht. Aber sie kann gelesen – und weitergedacht – werden.
Und wer glaubt, dass auch Flüsse Würde haben – der ist beim Volksbegehren genau richtig.
Weil auch das, was nicht sprechen kann, gehört werden muss.
Für diesen Fluss.
Für alle Flüsse.
Für alles, was lebt. 🌱