Begleitung – Systemische Rechtsentwicklung

Begleitung · Systemische Rechtsentwicklung Begleitung

Begleitung · Systemische Rechtsentwicklung

Wenn Selbststudium nicht reicht – und Verantwortung ernst gemeint ist.
Stand:

Worum es hier wirklich geht:
Skalierung ohne Verwässerung. QuickStart ist offen – Begleitung ist begrenzt, klar vereinbart und qualitätsgesichert.

Worum es hier geht

Die Systemische Rechtsentwicklung ist so aufgebaut, dass sie über den QuickStart selbständig verstanden und angewendet werden kann – präventiv, verfassungsgeleitet, ohne Klage und ohne Aktivismus.

Gleichzeitig ist klar: Nicht jede Situation lässt sich allein aus Texten tragen. Wenn Organisationen oder Verfahren komplex sind, braucht es Struktur, Rollenklärung, Qualitätskontrolle – und manchmal eine professionelle Ausarbeitung.

Wichtig: Diese Seite ist ein Angebot für Methoden- und Prozessbegleitung. Sie ersetzt keine anwaltliche Beratung und keine Prozessvertretung.

Eine klare Grenze vorab

Ich leiste keine kostenlose Einzelbetreuung. Nicht aus Härte, sondern weil ernsthafte Begleitung Zeit bindet – und ohne Finanzierung kippt das in Selbstausbeutung und Qualitätsverlust.

QuickStart bleibt kostenlos, weil er asynchron funktioniert. Begleitung ist das Gegenteil: synchron, verantwortlich, zeitintensiv. Deshalb: bezahlt.

Für wen Begleitung sinnvoll ist

  • Initiativen / Organisationen mit konkretem Verwaltungsvorgang oder laufendem Verfahren
  • juristisch oder fachlich arbeitende Akteure, die Art. 20a GG präventiv in die Behördenlogik bringen wollen
  • Kommunen / Stiftungen / Projekte mit Funktionsrisiken (Wasser, Boden, Moore, Wälder, ökologische Tragfähigkeit)
  • Teams, die eine Methode sauber multiplizieren wollen (statt „copy & paste“)

Nicht geeignet

  • reine Kampagnenarbeit oder Symbolpolitik
  • Erwartung schneller, garantierter Wirkung
  • „Mach du mal“ statt eigener Verantwortung
  • aktivistische Sprache als Hauptmotor

Formate der Begleitung

Orientierung in einem Satz:
Der QuickStart klärt, ob du anfangen kannst – das Projektpaket klärt, ob du verantwortungsvoll weitermachen solltest – das Auftragspaket übernimmt, wenn Präzision, Zeit oder Risiko es erfordern.

Skalierung ohne Verwässerung:
QuickStart (kostenlos) → Projektpaket (Qualität & Struktur) → Auftragspaket (Ausarbeitung)

Nicht jede Stufe ist Pflicht. Entscheidend ist, wann Verantwortung kippt.

1) Methodische Begleitung (punktuell)

Ziel: Ein konkreter Fall wird so strukturiert, dass er anschlussfähig wird: Funktionsperspektive, Prüfbitte, Verwaltungslogik, saubere Rechtsanker.

  • Struktur-Feedback (keine Rechtsberatung, keine Vertretung)
  • Klärung der Funktionsfrage: Was steht systemisch unter Druck?
  • Einordnung: Art. 20a GG als Funktionsnorm; optional Art. 191 AEUV (Vorsorgeprinzip), wenn einschlägig
  • Check gegen typische Killerfehler (Moralkeule, Forderung, Polemik)

2) Projektbegleitung (zeitlich befristet)

Ziel: Ein Verfahren wird über mehrere Schritte begleitet – mit klaren Rollen und klaren Grenzen. Geeignet, wenn mehrere Akteure beteiligt sind oder wenn der Fall fachlich/juristisch komplex ist.

  • Start-Workshop (remote oder vor Ort)
  • Prüfraster + Rollenklärung im Team
  • Begleitung einzelner Iterationen (Qualitätssicherung)
  • Dokumentation als Lernfall (optional)

3) Vollständige Eingabe

Beauftragte Ausarbeitung

In bestimmten Fällen kann eine systemische Eingabe vollständig erstellt werden. Das ist kein QuickStart und keine Fortsetzung der Selbstanwendung, sondern ein klar definierter professioneller Auftrag – mit festem Umfang, Zeitbudget und Honorar.

  • sinnvoll bei hoher Komplexität oder engen Fristen
  • inkl. Funktionsanalyse, Struktur, Prüffragen und Formulierung
  • ohne Rechtsvertretung, ohne Erfolgsversprechen

Was Begleitung ausdrücklich nicht ist

  • keine anwaltliche Beratung und keine Prozessvertretung
  • keine Erfolgsgarantie
  • keine politische Stellvertretung
  • keine Dauerbetreuung ohne klare Finanzierung

Kosten & Transparenz

Begleitung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Form und Umfang hängen ab von Komplexität, Ziel und institutionellem Kontext.

Es gibt keine „stillen Erwartungen“: Wenn es Begleitung geben soll, wird sie klar vereinbart – mit Rahmen, Terminen und Verantwortlichkeiten.

Merksatz:
Kostenlos ist der Einstieg. Qualität kostet – oder sie kippt.

Orientierung statt Preisliste

Begleitung wird nicht nach Stunden verkauft, sondern nach Verantwortungsniveau und Komplexität des Falls. Zur groben Einordnung gibt es drei Pakete – ohne Zahlen, ohne Lockangebote.

Workshop-Paket

Geeignet, wenn ein Team oder eine Initiative verstehen will, ob und wie Systemische Rechtsentwicklung im eigenen Fall sinnvoll angewendet werden kann.

  • Einordnung des Verfahrens
  • Funktionsperspektive & Prüfrahmen
  • klare Entscheidung: anwenden oder lassen

Projekt-Paket

Für laufende oder mehrstufige Verfahren mit mehreren Beteiligten, bei denen Struktur, Konsistenz und Qualitätssicherung entscheidend sind.

  • methodische Begleitung über mehrere Schritte
  • Qualitätskontrolle der Argumentationsstruktur
  • klare Rollen und Grenzen

Auftragspaket

Wenn eine systemische Eingabe vollständig erstellt werden soll. Das ist ein klar definierter Auftrag – kein Coaching, keine Prozessvertretung.

  • vollständige Struktur und Ausarbeitung
  • Bezug auf Art. 20a GG und ggf. Art. 191 AEUV
  • klare Abgrenzung von Rechtsberatung

Wichtig: Die konkrete Ausgestaltung erfolgt immer fallbezogen und nur, wenn ein reales Verfahren vorliegt.

Wann ich absage

Nicht jede Anfrage ist sinnvoll – weder für dich noch für die Methode. Deshalb sage ich in folgenden Fällen klar und frühzeitig ab:

  • Kein reales Verfahren:
    Es gibt keinen konkreten Verwaltungsvorgang, sondern nur ein politisches Anliegen, eine Kampagne oder ein abstraktes Problem.
  • Symbolische Nutzung von Art. 20a GG:
    Wenn Art. 20a GG nur als moralisches Argument oder Schlagwort dienen soll, nicht als ernsthafter Prüfmaßstab.
  • Erwartung schneller Wirkung:
    Systemische Rechtsentwicklung ist langsam, kumulativ und strukturell. Wer sofortige Ergebnisse oder mediale Hebel sucht, ist hier falsch.
  • „Mach du mal“-Haltung:
    Wenn Verantwortung ausgelagert werden soll, statt selbst Teil des Prozesses zu sein.
  • Unklare Finanzierung:
    Wenn Begleitung erwartet wird, aber keine Bereitschaft besteht, Zeit und Ressourcen dafür verbindlich zu klären.
  • Aktivistische Sprache als Hauptmotor:
    Polemik, Empörung oder Schuldzuweisungen sind kein tragfähiger Ausgangspunkt für diese Methode.

Absage bedeutet hier nicht Ablehnung der Sache, sondern Schutz von Qualität, Integrität und Wirksamkeit.

Nächster Schritt

Wenn du prüfen willst, ob Begleitung sinnvoll ist, schick eine kurze Nachricht mit: Ort / Verfahren / zuständige Behörde / Funktionsrisiko / Stand des Vorgangs. Dann kann ich sagen, welches Format passt – oder ob QuickStart reicht.