Stell dir vor, du arbeitest auf ein Ziel hin, das gleichzeitig dein größtes Hindernis ist. Genau das erleben wir, wenn wir über die Rechte der Natur sprechen – die Idee, dass Flüsse, Wälder und Ökosysteme eigene Rechte auf Existenz, Regeneration und Wiederherstellung haben. Wir streben nach einem neuen Gemeinschaftssinn, der Mensch und Natur als untrennbar verbunden begreift, doch genau dieser Gemeinschaftssinn wird schizophrenerweise zum größten Stolperstein auf dem Weg zu den Rechten der Natur. Wie kann das sein? In diesem Beitrag tauchen wir in dieses Paradoxon ein, analysieren die Herausforderungen und suchen nach Wegen, wie wir Gemeinschaftssinn und Rechte der Natur in Einklang bringen können.
Die Rechte der Natur sind ein revolutionäres Konzept: Sie fordern, dass die Natur – von einem Fluss wie dem Whanganui in Neuseeland bis zum Amazonas-Regenwald – als Rechtssubjekt anerkannt wird, mit eigenem, intrinsischem Wert, unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen. Dies bedeutet, dass ein Fluss ein Recht auf freien Fluss hat, ein Wald ein Recht auf Erhaltung, und ein Ökosystem ein Recht auf Regeneration. Länder wie Ecuador (seit 2008 in der Verfassung) und Neuseeland (Whanganui-Fluss, 2017) haben diesen Ansatz bereits umgesetzt, und auch in Deutschland gibt es Initiativen wie das Volksbegehren „Rechte der Natur“ in Bayern, die diesen Paradigmenwechsel vorantreiben.
Die Idee ist nicht nur juristisch, sondern auch ethisch und kulturell: Sie fordert uns auf, die Natur nicht als Ressource, sondern als Partnerin zu sehen. Doch genau hier beginnt das Problem – denn um die Rechte der Natur zu etablieren, brauchen wir einen starken Gemeinschaftssinn, der Mensch und Natur als Einheit begreift. Und genau dieser Gemeinschaftssinn, den wir so dringend anstreben, wird zum Hindernis.
Gemeinschaftssinn bedeutet, dass wir uns als Teil eines größeren Ganzen verstehen – einer Gemeinschaft, die nicht nur Menschen, sondern auch die Natur umfasst. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen, miteinander zu kooperieren und ein Bewusstsein für die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur zu entwickeln. Indigene Kosmovisionen, wie die der Māori oder der Andenvölker (Pachamama), leben diesen Gemeinschaftssinn seit Jahrhunderten: Sie sehen die Natur als lebendiges Netzwerk, in dem der Mensch eingebettet ist. Genau dieses Bewusstsein wollen wir fördern, um die Rechte der Natur zu etablieren – doch paradoxerweise ist es auch das, was uns im Weg steht. Der Widerspruch liegt nicht im Gemeinschaftssinn selbst, sondern in seiner anthropozentrischen Verengung: Unser aktuelles ‚Wir‘ schließt die Natur aus, geprägt von Jahrhunderten christlicher Herrschaftslogik, Aufklärungsdenken à la Descartes – Natur als Maschine – und kapitalistischer Ausbeutung, die Konzernen und Staaten dient. Dieses falsche Kollektiv müssen wir überwinden.
Wir definieren „Gemeinschaft“ primär als menschliche Gemeinschaft – sei es auf lokaler, nationaler oder globaler Ebene. Selbst wenn wir die Natur einbeziehen, geschieht dies meist aus menschlichen Interessen: Wir schützen einen Wald, weil er CO₂ speichert, oder einen Fluss, weil er Trinkwasser liefert. Die Rechte der Natur fordern jedoch, dass wir die Natur um ihrer selbst willen schützen – unabhängig von ihrem Nutzen für uns. Und hier stößt der Gemeinschaftssinn an seine Grenzen: Unsere kollektiven Strukturen, Werte und Entscheidungsprozesse sind so stark auf menschliche Bedürfnisse fokussiert, dass sie die Rechte der Natur oft als Bedrohung wahrnehmen.
Lass uns das Paradoxon anhand von drei zentralen Konflikten genauer betrachten:
– Interessenkonflikte innerhalb der menschlichen Gemeinschaft: Gemeinschaftssinn bedeutet oft, dass wir menschliche Interessen priorisieren – und diese Interessen stehen häufig im Widerspruch zu den Rechten der Natur. Ein Beispiel: In Deutschland wird der Rhein als wichtige Schifffahrtsroute genutzt, die Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum sichert. Wenn der Rhein jedoch ein Recht auf freien Fluss und intakte Uferzonen hätte, würde dies eine naturverträgliche Nutzung erfordern – etwa durch weniger Begradigung, den Schutz der Uferzonen oder die Reduktion von Schadstoffeinträgen, statt einer uneingeschränkten industriellen Nutzung. Die menschliche Gemeinschaft, die von der Schifffahrt profitiert, könnte dies als Bedrohung ihrer Interessen wahrnehmen. Unser Gemeinschaftssinn, der auf wirtschaftlichem Wohlstand und menschlicher Zusammenarbeit basiert, kollidiert hier mit den Rechten der Natur, die eine nachhaltige Balance zwischen Nutzung und Schutz fordern.
– Globale Ungleichheiten und nationale Prioritäten: Gemeinschaftssinn auf globaler Ebene – etwa durch internationale Klimaverhandlungen wie die COP30 – ist ein zentrales Ziel, um die Klimakrise zu bewältigen. Doch auch hier wird er zum Hindernis. Länder wie Brasilien, die den Amazonas beherbergen, stehen unter Druck, ihre Wälder zu schützen, während sie gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklung für ihre Bevölkerung anstreben. Wenn der Amazonas als Rechtssubjekt anerkannt würde, würde dies eine naturverträgliche Nutzung erfordern – etwa durch nachhaltige Forstwirtschaft oder den Schutz indigener Landrechte, statt unkontrollierter Abholzung. Ein solcher Schritt könnte jedoch die kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele Brasiliens erschweren, da er Investitionen in nachhaltige Praktiken und den Verzicht auf profitgetriebene, zerstörerische Nutzung bedeutet. Der globale Gemeinschaftssinn, der den Amazonas als „Lunge der Erde“ schützen will, steht im Konflikt mit dem lokalen Gemeinschaftssinn, der menschliche Entwicklung priorisiert. Die Rechte der Natur fordern eine Perspektive, die über menschliche Interessen hinausgeht und eine Balance zwischen Nutzung und Schutz findet, aber unser Gemeinschaftssinn ist oft zu sehr auf nationale oder regionale Prioritäten fixiert, um dies zu ermöglichen.
– Kulturelle und rechtliche Trägheit: Gemeinschaftssinn basiert auf geteilten Werten, Normen und Rechtssystemen – doch diese sind in der westlichen Welt stark anthropozentrisch geprägt. Unsere Rechtssysteme behandeln die Natur als Eigentum, das genutzt werden kann, solange menschliche Interessen gewahrt bleiben. Die Rechte der Natur erfordern jedoch eine kulturelle und rechtliche Wende: Wir müssten die Natur als Subjekt anerkennen, mit einem grundsätzlichen Recht auf Wiederherstellung und Regeneration, um ihre eigene Existenz und Funktionalität zu sichern. Dieser Wandel stößt auf Widerstand, weil unser Gemeinschaftssinn – unsere geteilten Werte und Strukturen – auf der Trennung von Mensch und Natur basiert. Selbst in Klimaverhandlungen, wie dem Petersberger Klimadialog 2025, wird die Natur als Objekt betrachtet, das geschützt werden soll, um menschliche Ziele (z. B. die 1,5-Grad-Grenze) zu erreichen, nicht aber als Subjekt mit einem eigenen Recht auf Wiederherstellung und Regeneration. Unser Gemeinschaftssinn, der auf jahrhundertelanger kultureller Prägung beruht, ist nicht bereit für diesen Paradigmenwechsel.
Ein weiteres Hindernis für die Rechte der Natur ist die individualistische Ausrichtung westlicher Rechtssysteme, die eng mit einer kulturellen Tendenz zu Egoismus verknüpft ist. In Ländern wie Deutschland basiert das Rechtssystem auf der Idee individueller Rechte – sei es die Rechte von Menschen (z. B. Eigentumsrechte) oder juristischen Personen wie Unternehmen. Diese individualistische Perspektive fördert eine egoistische Sichtweise, bei der der Nutzen für das Individuum oder die menschliche Gemeinschaft im Vordergrund steht. Ein Wald wird nicht um seiner selbst willen geschützt, sondern weil er Eigentum ist, das wirtschaftlich genutzt werden kann, oder weil er menschliche Bedürfnisse wie Erholung oder CO₂-Speicherung erfüllt. Diese egoistische Haltung führt oft zu einer nicht-naturverträglichen Nutzung, bei der kurzfristige Profite über die langfristige Gesundheit der Natur gestellt werden. Die Rechte der Natur fordern jedoch ein kollektives, relationales Verständnis, das die Natur als Teil eines größeren Netzwerks anerkennt, in dem alle Elemente – Menschen, Flüsse, Wälder – miteinander verbunden sind, und das eine nachhaltige Balance zwischen Nutzung und Schutz anstrebt.
Diese Tendenz zu Egoismus zeigt sich auch in der Art, wie wir Entscheidungen treffen: Unternehmen priorisieren Profite, Staaten priorisieren Wirtschaftswachstum, und selbst Umweltpolitik wird oft durch die Linse menschlicher Interessen betrachtet (z. B. Arbeitsplätze, Wohlstand). Ein Beispiel: Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland wird oft mit wirtschaftlichen Vorteilen begründet, nicht mit dem intrinsischen Recht der Natur auf Schutz vor Zerstörung. Diese egoistische Perspektive verstärkt das Paradoxon des Gemeinschaftssinns: Während wir einen kollektiven Gemeinschaftssinn anstreben, der Mensch und Natur vereint, behindert unser individualistisches Rechtssystem – und die damit verbundene egoistische Denkweise – die Anerkennung der Natur als eigenständiges Subjekt mit Rechten. Um die Rechte der Natur zu etablieren, müssen wir nicht nur den Gemeinschaftssinn erweitern, sondern auch die egoistische Grundlage unseres Rechtssystems überwinden.
Ein zentraler Aspekt des Paradoxons des Gemeinschaftssinns ist die Frage, ob ein internationaler Gemeinschaftssinn – etwa durch Völkerrechtsabkommen – die Rechte der Natur global und national etablieren kann. Abkommen wie das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF), das 2022 auf der 15. Weltnaturkonferenz (COP15) in Montreal von 196 Staaten verabschiedet wurde, zeigen, dass die internationale Staatengemeinschaft die ökologische Integrität und die Rechte der Natur zunehmend anerkennt. Das Kunming-Montreal-Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen und bis 2050 umzukehren, unter anderem durch das Ziel, 30 % der globalen Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen („30×30-Ziel“). Es betont zudem die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, die oft als Hüter*innen der Natur agieren, und fordert eine nachhaltige, naturverträgliche Nutzung der Biodiversität – ein Ansatz, der die Rechte der Natur implizit unterstützt, indem er Ökosysteme als schützenswerte Einheiten mit intrinsischem Wert anerkennt.
Theoretisch könnten solche Abkommen die Rechte der Natur global verankern und nationale Staaten dazu verpflichten, ihre Gesetze anzupassen. Wenn beispielsweise der Amazonas ein Recht auf Wiederherstellung und Regeneration erhalten würde, könnten Staaten wie Deutschland gezwungen sein, ähnliche Rechte für den Rhein oder die Nordsee einzuführen, um internationale Standards zu erfüllen. Doch hier liegt das Problem: Obwohl Abkommen wie das Kunming-Montreal-GBF ehrgeizige Ziele setzen, scheitern sie oft an der nationalen Umsetzung. Die Vertragsstaaten übersetzen die Ziele in nationale Biodiversitätsstrategien, aber die konkrete Umsetzung bleibt ihnen überlassen. So hatten bis zur 16. Weltnaturkonferenz im Oktober 2024 in Cali, Kolumbien, nur 15 der 196 Mitgliedsstaaten ihre nationalen Pläne vorgelegt – ein Zeichen für die Trägheit und die Priorisierung nationaler Interessen. Länder wie Brasilien könnten argumentieren, dass die Rechte des Amazonas ihre wirtschaftliche Entwicklung behindern, während Industrieländer wie Deutschland weiterhin von Soja-Importen aus abgeholzten Gebieten profitieren. Zudem fehlen im Kunming-Montreal-Abkommen Sanktionen für Staaten, die ihre Ziele nicht erreichen, was die Umsetzung zusätzlich erschwert.
Dieses Erfüllungsdefizit ist ein bekanntes Problem im Umweltvölkerrecht. Abkommen wie die Biodiversitätskonvention (CBD), unter der das Kunming-Montreal-GBF verabschiedet wurde, setzen auf freiwillige Kooperation und Berichtspflichten, statt auf verbindliche Durchsetzungsmechanismen. Die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen spielen daher eine entscheidende Rolle, um Druck auf Regierungen auszuüben, wie es auch beim Kunming-Montreal-Abkommen der Fall ist. Dennoch könnten internationale Normen – wie die UN-Harmony-with-Nature-Initiative oder das Kunming-Montreal-GBF – den Druck auf nationale Staaten erhöhen und Bewegungen wie die Rechte der Natur inspirieren. Ein globaler Gemeinschaftssinn könnte also ein Katalysator sein, aber nur, wenn wir die Kluft zwischen internationalen Vereinbarungen und nationaler Umsetzung überwinden und die Natur als gleichberechtigtes Mitglied der globalen Gemeinschaft anerkennen.
Die Zivilgesellschaft spielt eine entscheidende Rolle dabei, den Gemeinschaftssinn zu erweitern und die Rechte der Natur voranzutreiben – insbesondere durch direktdemokratische Instrumente wie Volksbegehren. In Deutschland ist das bayerische Volksbegehren „Rechte der Natur“ ein starkes Beispiel: Diese Initiative, getragen von engagierten Bürger*innen und Umweltorganisationen, fordert, dass die Natur in Bayern als Rechtssubjekt anerkannt wird – etwa durch die Verankerung von Rechten für Flüsse, Wälder und Moore im bayerischen Naturschutzgesetz. Solche Volksbegehren bieten der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, politischen Druck zu erzeugen, Bewusstsein zu schaffen und den Gemeinschaftssinn auf lokaler Ebene neu zu definieren.
Ein Volksbegehren wie in Bayern hat mehrere Effekte: Erstens mobilisiert es die Bevölkerung und fördert einen Dialog über die Beziehung zwischen Mensch und Natur. Bürgerinnen, die sich an Unterschriftensammlungen beteiligen oder an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, beginnen, die Natur als Partnerin zu sehen – ein erster Schritt hin zu einem ökozentrischen Gemeinschaftssinn. Zweitens zwingt es die Politik zum Handeln: Wenn das Begehren die nötige Anzahl an Unterschriften erreicht – in Bayern sind das 10 % der Stimmberechtigten, also etwa 1 Million Unterschriften – kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem die Bürgerinnen direkt über das Anliegen abstimmen. Der Landtag kann das Begehren nicht verhindern; er kann lediglich einen eigenen Gesetzesvorschlag einbringen, der dann im Volksentscheid gegen das Begehren der Initiatorinnen abgewogen wird. Das Begehren kann also nur scheitern, wenn nicht genügend Stimmen für die Unterschriftenquote zusammenkommen oder wenn die Bürgerinnen im Volksentscheid dagegen stimmen. Drittens inspiriert es andere Regionen: Ein Erfolg in Bayern könnte ähnliche Initiativen in anderen Bundesländern oder sogar auf Bundesebene anstoßen, etwa durch das Netzwerk Rechte der Natur, das eine Grundgesetzesänderung anstrebt.
Die Zivilgesellschaft hat durch Volksbegehren die Macht, den Gemeinschaftssinn von unten zu transformieren. Sie kann Brücken bauen zwischen lokalen Anliegen – wie dem Schutz eines Flusses vor Verschmutzung – und globalen Herausforderungen wie der Klimakrise. Indem sie die Rechte der Natur in den Fokus rückt, zeigt sie, dass ein erweiterter Gemeinschaftssinn nicht nur möglich, sondern auch dringend notwendig ist, um eine nachhaltige Zukunft zu sichern.
Das Paradoxon ist real, aber nicht unlösbar. Um die Rechte der Natur zu etablieren, müssen wir den Gemeinschaftssinn neu definieren und erweitern – hin zu einem „ontozentrischen“ Verständnis, das Mensch und Natur als untrennbar verbunden begreift. Hier sind drei Ansätze, wie wir das schaffen können:
– Bildung und kultureller Wandel: Wir müssen das Bewusstsein für die Rechte der Natur schärfen und den Gemeinschaftssinn kulturell erweitern. Bildungsinitiativen, öffentliche Kampagnen und Kunstprojekte können helfen, die Natur als Partnerin sichtbar zu machen. In Ecuador hat die Anerkennung der Rechte der Natur in der Verfassung zu einem Wandel im öffentlichen Bewusstsein geführt – Schulen und Universitäten lehren heute, dass die Natur Rechte hat. Ähnliche Ansätze könnten in Deutschland den Gemeinschaftssinn transformieren, indem sie die Einheit von Mensch und Natur in den Mittelpunkt stellen.
– Pragmatische Lösungen für Interessenkonflikte: Um Interessenkonflikte zu lösen, brauchen wir pragmatische Ansätze, die menschliche Bedürfnisse mit den Rechten der Natur in Einklang bringen. Beispielsweise könnten Subventionen und Umschulungsprogramme für Arbeiter*innen in der Schifffahrt oder Landwirtschaft helfen, den Übergang zu naturverträglichen Praktiken zu erleichtern – etwa durch nachhaltige Schifffahrtsmethoden oder ökologische Landwirtschaft. Gleichzeitig könnten rechtliche Mechanismen wie die Beweislastumkehr – bei der Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Handlungen die Rechte der Natur nicht verletzen – sicherstellen, dass die Natur geschützt wird, ohne menschliche Gemeinschaften zu überfordern. Ein erweiterter Gemeinschaftssinn würde solche Lösungen fördern, indem er die Bedürfnisse aller Beteiligten – einschließlich der Natur – berücksichtigt.
– Globale Zusammenarbeit und transnationale Rechte: Die Rechte der Natur könnten eine universelle Grundlage für globale Zusammenarbeit schaffen, indem sie der Natur ein grundsätzliches Recht auf Wiederherstellung und Regeneration verleihen. Internationale Abkommen könnten dieses Recht für den Amazonas oder die Nordsee verankern, sodass Staaten weltweit verpflichtet werden, ihre Politik entsprechend auszurichten. Der Petersberger Klimadialog 2025 hätte solche Ideen aufgreifen können, etwa durch die Förderung von Abkommen, die die Rechte der Natur in die Klimapolitik integrieren. Ein solcher Ansatz würde den Gemeinschaftssinn auf globaler Ebene erweitern, indem er die Natur als gleichberechtigtes Mitglied der globalen Gemeinschaft positioniert.
Der Gemeinschaftssinn, den wir so dringend brauchen, ist schizophrenerweise das größte Hindernis auf dem Weg zu den Rechten der Natur. Unsere aktuellen Vorstellungen von Gemeinschaft sind zu stark auf menschliche Interessen fokussiert, um die Natur als eigenständiges Subjekt mit einem Recht auf Wiederherstellung und Regeneration anzuerkennen. Diese Herausforderung wird durch die individualistische Ausrichtung unserer Rechtssysteme und die kulturelle Tendenz zu Egoismus noch verstärkt, die ein kollektives, relationales Verständnis der Natur erschweren. Doch dieses Paradoxon ist auch eine Chance: Indem wir den Gemeinschaftssinn neu definieren – hin zu einem „ontozentrischen“ Verständnis, das Mensch und Natur als Einheit begreift – können wir die Rechte der Natur etablieren und gleichzeitig eine tiefere, nachhaltigere Form der Gemeinschaft schaffen.
Die Zivilgesellschaft spielt dabei eine Schlüsselrolle: Durch Volksbegehren wie in Bayern kann sie Bewusstsein schaffen, politischen Druck erzeugen und den Gemeinschaftssinn von unten transformieren. Die Rechte der Natur sind kein Allheilmittel, aber sie markieren den Beginn einer notwendigen Transformation. Sie fordern uns auf, Demut zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und die Natur als Partnerin zu respektieren. Wenn wir unseren Gemeinschaftssinn erweitern – durch Bildung, pragmatische Lösungen, globale Zusammenarbeit und die Kraft der Zivilgesellschaft – können wir dieses Paradoxon überwinden und eine Welt schaffen, in der Mensch und Natur gemeinsam gedeihen. Lasst uns diesen Wandel gemeinsam angehen – für die Natur, für uns und für die kommenden Generationen.
Kooperation grok-gemini-chatgpt-HLB