Ende Juni 2025 wurde ein zwei Meter langer Wels im Großen Brombachsee getötet, nachdem er mehrere Badegäste gebissen hatte. Nun prüfen die Behörden: War das legal? Und gerecht? Während sich die Staatsanwaltschaft mit dem Tierschutzgesetz befasst, fordern andere: Vielleicht hätte der See selbst Rechte haben sollen.
1. Was erlaubt das Tierschutzgesetz?
§ 17 des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet das Töten von Wirbeltieren – es sei denn, es liegt ein „vernünftiger Grund“ vor. Das Problem: Was vernünftig ist, entscheidet der Mensch. Im Fall des Welses lautete die Argumentation:
- Mehrere dokumentierte Verletzungen von Badegästen
- Gefahr im Umfeld eines Festivals mit vielen Menschen
- Keine sofort verfügbare Alternative (z. B. Umsiedlung)
PETA widerspricht: Das Tier habe sich während der Laichzeit nur natürlich verhalten – und sei zu Unrecht getötet worden.
2. Was wäre, wenn der See Rechte hätte?
In Neuseeland und Kolumbien gibt es Flüsse mit eigenen Rechten. Hätte der Brombachsee diese Rechte auch, wäre die Entscheidung womöglich anders ausgefallen:
- Badezonen in Laichgebieten wären gesperrt worden
- Die Interessen des Sees wären rechtlich berücksichtigt worden
- Menschen hätten sich an die Natur anpassen müssen – nicht umgekehrt
Ein Wels wäre dann nicht als Störer behandelt worden, sondern als Teil eines schützenswerten Ökosystems mit eigenen Rechten.
3. Ein strukturelles Problem im Recht
In unserem System haben Tiere keine subjektiven Rechte – sie dürfen nur nicht „grundlos“ getötet werden. Ökosysteme wie Seen oder Wälder sind überhaupt nicht geschützt, solange keine Nutzfunktion betroffen ist.
„Das Tier hat kein Recht auf Leben – es darf nur nicht grundlos getötet werden.“
So lautet die juristische Realität. Und die Frage, ob eine Badeplattform während der Laichzeit gefährlich ist, wird nur gestellt, wenn es Menschen betrifft – nicht Fische.
4. Was wir daraus lernen können
Der Fall Brombachsee ist kein Skandal der Grausamkeit, sondern einer der Einseitigkeit. Nicht das Tier hat versagt – sondern ein System, das Natur nur schützt, wenn es uns gerade passt.
Vielleicht hätte nicht der Wels entfernt werden müssen – sondern die Badeinsel.
Fazit: Zeit für Rechte der Natur
Rechte der Natur bedeuten nicht, dass der Mensch verschwindet – sondern dass er nicht allein entscheidet. Die Natur bekommt eine Stimme, bevor etwas passiert – nicht erst, wenn es zu spät ist.
Der Brombachsee hatte keinen Anwalt. Vielleicht wäre es Zeit, ihm einen zu geben.