Eine Stimme für Isar, Lech und Loisach
Ein Kind steht an der Loisach Systemische Rechtsentwicklung – Das Dossier

Foto der Loisachabbildung aus der Ausstellung im Haus der Kunst:
2025 Parliament of Rivers – Stefanie Zoche – Claus Biegert

Ontologische Grundlage des Volksbegehrens „Rechte der Natur“

Wer das Recht als etwas Außenstehendes betrachtet, übersieht eine einfache Wahrheit: Mensch, Staat und Recht sind Teil derselben Mitwelt, die sie zu schützen versuchen. Aus dieser Einsicht folgt eine andere Rechtslogik – und genau hier setzt unser Volksbegehren an.

Wer das Recht als ein unabhängiges, rein menschliches Regelwerk versteht, übersieht eine banale, aber grundlegende Tatsache: Recht und Mensch sind Teil derselben Mitwelt.

Es gibt keine wirkliche Trennung zwischen „Rechtssystem“ und „Natur“, weil der Mensch, der dieses Recht gestaltet, selbst aus den ökologischen Bedingungen hervorgeht, die er zu regulieren versucht. Jede juristische Entscheidung ist damit immer auch eine Entscheidung über Wasser, Boden, Luft, Lebewesen und ökologische Funktionen.

Diese Einsicht ist nicht moralisch, sondern ontologisch: Sie beschreibt die Wirklichkeit, nicht die Werte. Ein Recht, das die ökologische Grundlage seiner eigenen Existenz ignoriert, verliert seine Funktionsbasis.

Genau hier liegt die eigentliche Bedeutung von Art. 20a GG: Der Staat schützt nicht etwas Äußeres, sondern die Grundlagen seiner eigenen Fortexistenz.

Die klassische Rechtsanwendung zoomt in den Einzelfall hinein: Sie prüft, ob an einem konkreten Ort ein konkreter Schaden entstanden ist. Die Mitwelt funktioniert jedoch prozesshaft – hydrologisch, biologisch, thermodynamisch und kumulativ.

Ein Recht, das nur Einzelereignisse misst, verliert die ökologische Realität aus dem Blick. Aus einer ontologischen Sicht folgt deshalb: Wir brauchen Funktionsschutz.

Funktionsschutz fragt, wie ein Verwaltungshandeln auf das ökologische Gesamtsystem wirkt: auf Wasserhaushalt, Bodenbildung, Moore, Auwälder, Bestäubungsnetze, Süßwasserkreisläufe und Resilienz.

Die Idee, der Natur eigene Rechte zu verleihen, entstand aus einem Mangel: weil die bestehenden Rechtsordnungen die Mitwelt oft nur als Objekt oder Ressource gesehen haben.

Wenn wir aber ernst nehmen, dass Mensch und Recht Teil derselben Mitwelt sind, verschiebt sich der Fokus: Die Natur muss nicht erst zur „juristischen Person“ erklärt werden, damit sie geschützt werden kann.

Was sie braucht, ist eine Rechtsordnung, die ihre Funktionsfähigkeit als Grundlage aller Freiheit anerkennt. Das Volksbegehren „Rechte der Natur“ setzt genau hier an.

Wenn das Recht begreift, dass es Teil eines größeren Systems ist, ergeben sich drei Konsequenzen:

Prävention statt Reaktion: Staatliches Handeln muss Funktionsrisiken frühzeitig erkennen und vorsorgend handeln.

Selbstkorrektur statt Konfrontation: Die Verwaltung prüft ihre Entscheidungen am Maßstab von Art. 20a – nicht nur, weil Gerichte sie dazu zwingen.

Resonanz statt Abwehr: Hinweise auf ökologische Funktionsrisiken werden als Teil rechtsstaatlichen Lernens verstanden.

Die ontologische Lage lässt sich in einem Satz zusammenfassen:

Weil der Mensch Teil der Mitwelt ist – und das Recht Teil des Menschen – ist das Recht immer auch Teil der Mitwelt.

Daraus folgt: Das Recht kann die Mitwelt nicht schützen, ohne sich selbst mitzudenken; die Verwaltung kann nicht entscheiden, ohne ökologische Funktionen mitzudenken; eine Verfassung, die den Menschen schützt, muss die Mitwelt als Grundlage dieser Freiheit anerkennen.

Das Volksbegehren „Rechte der Natur“ bringt diese Einsicht in einen klaren Satz bayerischen Verfassungsrechts: Der Rechtsstaat erkennt an, dass er Teil des Lebens ist, das er schützt.

Systemische Rechtsentwicklung

Systemische Rechtsentwicklung ist ein verfassungsgeleiteter Prüfansatz, entwickelt 2025 und als DOI veröffentlicht. Sie macht Art. 20a GG – den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – praktisch wirksam im Verwaltungsvollzug.

Das Verfahren ist keine Klage. Es fordert keine „neuen Rechte“. Es erinnert Behörden daran, ihre bestehenden Pflichten präventiv wahrzunehmen: also nicht erst handeln, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, sondern vorher – vorsorgend, nachvollziehbar, dokumentiert.

Konkret geschieht das durch Eingaben nach § 13 VwVfG (bzw. § 13 BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 20a GG. Bürgerinnen und Bürger aktivieren damit die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates – ohne Konfrontation, aber mit Präzision.

Mehr zur Systemischen Rechtsentwicklung

DOI: Systemische Rechtsentwicklung – Definition und Abgrenzung, 10.5281/zenodo.17449066 · Lizenz: CC BY-NC 4.0

Forschungsarchiv jetzt online

Die Forschungscommunity „Rechte der Natur Deutschland – Systemische Rechtsentwicklung“ ist ab sofort auf Zenodo verfügbar. Dort sind alle offiziellen Eingaben, Definitionen und White Papers dauerhaft zitierfähig dokumentiert.

Verfassungsbeschwerde Loisach – Worum es wirklich geht

Ein Kind wendet sich ans Bundesverfassungsgericht – nicht, um „für die Natur zu sprechen“, sondern um sagen zu dürfen: Meine Lebensgrundlagen sind verletzbar. Die Loisach ist Teil davon.

Die Beschwerde macht sichtbar, dass die Beziehung zwischen junger Person und Fluss nicht nur emotional ist, sondern verfassungsrechtlich relevant. Sie fragt: Nimmt das Recht diese Abhängigkeit ernst? Oder behandelt es den Fluss weiter nur als Objekt?

Es geht nicht darum, sofort eine „Rechtsperson Fluss“ durchzusetzen. Es geht darum, ob unser Grundgesetz in ökologischen Zusammenhängen überhaupt zuhört.

Arbeitsfassung Verfassungsbeschwerde Deutsch

Basis: Arbeitsfassung Verfassungsbeschwerde Loisach (Stand Oktober 2025). Koordination: Hans Leo Bader.

Giving the Loisach a Voice (EN)

The constitutional complaint concerning the river Loisach is not an attempt to “sue on behalf of nature.” It is a child telling the German Constitutional Court: my life, my future, my health are inseparable from the integrity of this river.

The core question is constitutional: Can the legal order recognise ecological relations as legally relevant relations – not as ideology, but as reality?

This is part of a broader movement in Germany to ground environmental protection not in moral appeal, but in constitutional responsibility.

Constitutional complaint working version (EN, 04.10.2025)

Constitutional complaint working version (EN, 04.10.2025).

La voz de la Loisach (ES)

Esta queja constitucional no es un acto simbólico. Es una menor que afirma: mi relación con el río Loisach forma parte de mis condiciones vitales básicas.

La pregunta central es: ¿puede el orden constitucional alemán reconocer esa dependencia ecológica como jurídicamente relevante? ¿O sigue viendo al río sólo como recurso?

El caso se sitúa en la misma línea que los avances en Ecuador y otros contextos: no se trata sólo de “derechos de la Naturaleza”, sino de la responsabilidad pública hacia las condiciones que hacen posible la vida.

Recurso de inconstitucionalidad Versión de trabajo (ES, 04.10.2025)

Recurso de inconstitucionalidad Versión de trabajo (ES, 04.10.2025) (2025).

Rechte der Natur – Vom Mitfühlen zum Mitwirken

Wenn Menschen an einem Fluss stehen, spüren sie oft sofort, dass etwas nicht stimmt. Nicht „die Natur stirbt“ als Slogan – sondern: Verantwortung fehlt.

Rechte der Natur heißt nicht: „Der Fluss soll wählen dürfen.“ Es heißt: Die Lebensgrundlagen werden als Träger von Ansprüchen ernst genommen. Die Zerstörung eines Moores, eines Flussbetts, eines Auwalds ist kein bedauerlicher Kollateralschaden mehr, sondern rechtlich relevant.

Wir verschieben den Fokus: weg von „Moral gegen Industrie“ hin zu „Schutzpflicht des Staates gegenüber dem, wovon alles weitere abhängt“.

Rechte der Natur bedeutet: Die Lebensgrundlagen gelten nicht länger als Verfügungsmasse, sondern als Voraussetzung für alles Menschliche.

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Diese Arbeit ist kein Kampagnen-Marketing. Sie ist dokumentierte, zitierfähige, verfassungsbezogene Verwaltungsansprache und damit juristische Grundlagenarbeit.

Wer das stärken möchte – fachlich, organisatorisch, finanziell – hilft dabei, dass Vorsorge zum Standard des Staates wird, nicht zur Ausnahme.

Veröffentlichung unter CC BY-NC 4.0. Wir verkaufen keine Angst. Wir bauen staatliche Verantwortung aus.

Kontakt / Koordination

Koordination Verfassungsbeschwerde Loisach und Systemische Rechtsentwicklung:
Hans Leo Bader

Diese Arbeit geschieht im Rahmen von Rechte der Natur – Das Volksbegehren und versteht sich als verfassungsbezogener Beitrag zur Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG).

E-Mail: info@dubistdieer.de
Heisenbergstraße 2b · 80937 München

Hinweis: Dies ist kein Parteiauftrag und keine privatwirtschaftliche Lobbyarbeit. Es ist verfassungsorientierte Gemeinwohlarbeit mit dokumentierter Nachvollziehbarkeit.

Ontozentrismus – ein neues Verständnis von Recht und Mitwelt

Der Ontozentrismus beschreibt das Recht als Teil der Mitwelt – nicht als Macht über sie. Er wurde 2025 von Hans Leo Bader ausgearbeitet und verbindet Philosophie, Ökologie und Verfassungsrecht zu einem neuen Verständnis von Staat und Verantwortung: Das Recht schützt nicht mehr nur vor der Natur, sondern mit ihr.

Der Begriff steht für einen Paradigmenwechsel: Recht wird nicht länger als äußeres Steuerungsinstrument verstanden, sondern als lebendiges System, das auf seine ökologische Grundlage reagiert. So entsteht eine lernfähige Rechtsordnung – tragfähig für das Leben selbst.

In der Systemischen Rechtsentwicklung dient der Ontozentrismus als verbindendes Prinzip. Die Bürgerinitiative „Rechte der Natur – Bayern“ ist eine ihrer praktischen Anwendungen – neben weiteren Verfahren, die Art. 20a GG als Funktionsprinzip der Mitwelt ernst nehmen.

Ontocentrism – A New Understanding of Law and the Living World

Ontocentrism understands law as part of the living world – not as power over it. Developed by Hans Leo Bader in 2025, it links philosophy, ecology and constitutional law into a new understanding of state and responsibility: law no longer protects only from nature, but with nature.

The concept marks a paradigm shift: law is no longer seen as an external control instrument, but as a living system responding to its ecological ground. This makes a learning legal order possible – one that remains viable for life itself.

Within Systemic Legal Evolution, ontocentrism serves as the connecting principle. The citizens’ initiative “Rights of Nature – Bavaria” is one of its practical applications – alongside other procedures that take Article 20a of the German Basic Law seriously as a functional principle of the living world.

Global Alliance for the Rights of Nature "Rechte der Natur ist eine Idee,
deren Zeit gekommen ist."
Natalia Greene
Jurist - ehem. Verfassungsrichter Ecuador "Sobald man die Natur als Rechtssubjekt anerkennt, erkennt man Lösungen für verschiedene Probleme des Planeten. Wenn wir unser ganzes Wissen dafür einsetzen, die Natur zu regenerieren, werden wir gleichzeitig auch viele andere Probleme lösen und unsere Gesellschaft neu erstarken." Ramiro Ávila pic: privat Succow-Stiftung "Eine wunderbare Initiative“ Prof. Michael Succow pic: Hans Leo Bader (1906 - 1975) "Freiheit ist nur in den Grenzen der Natur möglich" Barbara Niggl Radloff, Hannah Arendt auf dem 1. Kulturkritikerkongress, 1958, FM-2019/1.5.9.16 https://sammlungonline.muenchner-stadtmuseum.de/objekt/hannah-arendt-auf-dem-1-kulturkritikerkongress-10218949.html Hannah Arendt Jurist - Universität Kassel "Dreißig Jahre nach der Hamburger Robbenklage sind autonome Rechte der Natur nicht mehr nur eine Utopie, sondern soziale Realität und angesichts der Dringlichkeit der ökologischen Frage eine rechtspolitische Notwendigkeit“ Andreas Fischer-Lescano pic: Andreas Fischer-Lescano privat Jurist - Universität Porto "Ein stabiles Klima ist eine sichtbare Manifestation eines gut funktionierenden Erdsystems, das von einer widerstandsfähigen und gut funktionierenden Biosphäre abhängt!“ Paulo Magalhães pic: cropped from TED x Porto Erdsystemwissenschaftler "Wenn wir nicht anfangen, unsere eigenen Lebenserhaltungssysteme zu schützen, indem wir sie rechtlich anerkennen, werden wir die Herausforderungen nicht meistern!“ Prof. Will Steffen "Überall in Europa nutzen die Bürger das Konzept der Rechte der Natur, um eine neue Beziehung zu den Lebewesen aufzubauen und sie besser zu schützen. Dieses Volksbegehren ist eine wichtige Bewegung in einer Zeit, in der die europäische Natur leidet und die biologische Vielfalt kollabiert. Gemeinsam fordern wir Gerechtigkeit für die Natur!" Marie Toussaint "Wir brauchen Juristen, die neue Formen des rechtlichen Schutzes der Natur erörtern und vorschlagen, denn das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt kann nicht gewährleistet werden, ohne zuerst die Rechte der Natur zu schützen...." Papst Franziskus Bild von Günther Simmermacher auf Pixabay Schriftsteller, Umweltaktivist "Letzten Endes wird es nur darum gehen, dass eine Spezies, die wie ein betrunkener Matrose in der Biosphäre herumtobt, von dem Rausschmeißer namens #Evolution entfernt wird." Carl Amery (1922 - 2005) "Recht steuert die Funktionsweise unserer Systeme.
Mit einem neuen Paradigma im Recht, beginnen wir, das Rad
in eine andere Richtung zu drehen und unsere gesellschaftlichen
Systeme auf Regeneration zu programmieren."
Mumta Ito pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires Juristin
Schriftsteller Screenshot aus der Aufzeichnung der Festrede der Salzburger Festspiele 2022 via ORF 2 „Wenn Wohlstand nur entstehen kann, indem Mitmenschen geknechtet werden und Natur zerstört wird, dann wird es höchste Zeit, das System zu ändern, nicht nur die Sponsoringregeln.“ Ilja Trojanow "Die grosse Herausforderung für uns heute ist es, eine anständige Welt für unsere Enkel zu schaffen" Alberto Acosta pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires ehemaliger Präsident verfassungsgebende Versammlung Ecuador "Die ökologische Integrität muss zu einer grundlegenden
Norm in Recht und Staatsführung werden."
Prof. Klaus Bosselmann Professor an der Auckland Universität
Umweltaktivistin, Ecuador "Es ist die Verantwortung der Zivilgesellschaft, auf die Rechte der Natur hinzuweisen, wenn die Politik nicht begreift, dass es so nicht weitergehen kann." Patricia Gualinga "Rechte für Pflanzen, warum nicht... ... Wir sollten uns nicht auf eine Pflanze konzentrieren, sondern auf das Ökosystem, welches die Pflanze hervorbringt." Dr. Stefano Mancuso pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires Professor an der Universität Florenz "Es geht darum, unser Rechtssystem so weiter zu entwickeln, daß die Externalisierung ökologischer Folgekosten, wie sie bis dato praktiziert wird, in Zukunft so nicht mehr möglich ist." Hans Leo Bader pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires stellv. Vorstandsvorsitzender Deutsche Umweltstiftung "Die „Political Correctness“, die unsere Sprache erfasst hat, hat sich bisher nicht um das Sprachrepertoire der Schnittstelle von Politik und Natur gekümmert, sonst wäre Umwelt schon längst durch Mitwelt ersetzt worden." Claus Biegert pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires Journalist Atomphysiker, alternativer Nobelpreisträger "Wenn die Verfassung eindeutig zum Ausdruck bringt, daß das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht dazu genutzt werden darf, "die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Nachhaltigkeit zu beeinträchtigen", dann ist für den einfachen Gesetzgeber eine eindeutige Zielvorgabe geschaffen. Der einfache Gesetzgeber wird sich dann nicht mit dem Einwand herumschlagen müssen, daß er in die verfassungsrechtlich verbürgte Entfaltungsfreiheit eingreife, wenn er umweltschädigende Handlungen verbietet, die dem einzelnen völlig irrelevant vorkommen, aber in ihrer Summierung doch gefährlich erscheinen." Hans-Peter Dürr (1929 - 2014) "Die Ambition, Rechte für die natürliche Mitwelt in der Verfassung zu verankern hilft, mit einer durch ökologische Aspekte erweiterten Wertekultur, unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Handeln mit der Natur in Einklang zu bringen." Harald Brandl pic-Source www.flickr.com/photos/rosaluxspba/24170060913/ Author Fundação Rosa Luxemburgo São Paulo Buenos Aires Senior Equity Strategist Umweltjurist Foto aus dem Film: Godofredo - 20% Albert Schweitzer Director: Gaby Lingke | Producer: Gaby Lingke Genre: Documentary | Produced In: 2009 | Country: New Zealand "Nicht die Lebenszeichen, sondern die Todeszeichen der Natur wecken im Menschen das ökologische Gewissen.“ Godofredo Stutzin (1917 - 2010)

Unsere Video-, Hör- und Buchempfehlungen:

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Craig KAuffmann, Shrishtee Bajpai, Kelsey Leonard, Elizabeth Macpherson, Pamela Martin, Alessandro Pelizzon, Alex Putzer, and Linda Sheehan. Eco Jurisprudence Tracker. V1. 2022. Distributed by the Eco Jurisprudence Monitor. https://ecojurisprudence.org.

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Quelle: EcoJurisprudence.org

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