Systemische Rechtsentwicklung – Das Dossier
Foto der Loisachabbildung aus der Ausstellung im Haus der Kunst:
2025 Parliament of Rivers – Stefanie Zoche – Claus Biegert
Systemische Rechtsentwicklung ist ein verfassungsgeleiteter Prüfansatz, entwickelt 2025 und als DOI veröffentlicht. Sie macht Art. 20a GG – den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – praktisch wirksam im Verwaltungsvollzug.
Das Verfahren ist keine Klage. Es fordert keine „neuen Rechte“. Es erinnert Behörden daran, ihre bestehenden Pflichten präventiv wahrzunehmen: also nicht erst handeln, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, sondern vorher – vorsorgend, nachvollziehbar, dokumentiert.
Konkret geschieht das durch Eingaben nach § 13 VwVfG (bzw. § 13 BayVwVfG) in Verbindung mit Art. 20a GG. Bürgerinnen und Bürger aktivieren damit die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates – ohne Konfrontation, aber mit Präzision.
Mehr zur Systemischen RechtsentwicklungDOI: Systemische Rechtsentwicklung – Definition und Abgrenzung, 10.5281/zenodo.17449066 · Lizenz: CC BY-NC 4.0
Die Forschungscommunity „Rechte der Natur Deutschland – Systemische Rechtsentwicklung“ ist ab sofort auf Zenodo verfügbar. Dort sind alle offiziellen Eingaben, Definitionen und White Papers dauerhaft zitierfähig dokumentiert.
Ein Kind wendet sich ans Bundesverfassungsgericht – nicht, um „für die Natur zu sprechen“, sondern um sagen zu dürfen: Meine Lebensgrundlagen sind verletzbar. Die Loisach ist Teil davon.
Die Beschwerde macht sichtbar, dass die Beziehung zwischen junger Person und Fluss nicht nur emotional ist, sondern verfassungsrechtlich relevant. Sie fragt: Nimmt das Recht diese Abhängigkeit ernst? Oder behandelt es den Fluss weiter nur als Objekt?
Es geht nicht darum, sofort eine „Rechtsperson Fluss“ durchzusetzen. Es geht darum, ob unser Grundgesetz in ökologischen Zusammenhängen überhaupt zuhört.
Arbeitsfassung Verfassungsbeschwerde DeutschBasis: Arbeitsfassung Verfassungsbeschwerde Loisach (Stand Oktober 2025). Koordination: Hans Leo Bader.
The constitutional complaint concerning the river Loisach is not an attempt to “sue on behalf of nature.” It is a child telling the German Constitutional Court: my life, my future, my health are inseparable from the integrity of this river.
The core question is constitutional: Can the legal order recognise ecological relations as legally relevant relations – not as ideology, but as reality?
This is part of a broader movement in Germany to ground environmental protection not in moral appeal, but in constitutional responsibility.
Constitutional complaint working version (EN, 04.10.2025)Constitutional complaint working version (EN, 04.10.2025).
Esta queja constitucional no es un acto simbólico. Es una menor que afirma: mi relación con el río Loisach forma parte de mis condiciones vitales básicas.
La pregunta central es: ¿puede el orden constitucional alemán reconocer esa dependencia ecológica como jurídicamente relevante? ¿O sigue viendo al río sólo como recurso?
El caso se sitúa en la misma línea que los avances en Ecuador y otros contextos: no se trata sólo de “derechos de la Naturaleza”, sino de la responsabilidad pública hacia las condiciones que hacen posible la vida.
Recurso de inconstitucionalidad Versión de trabajo (ES, 04.10.2025)Recurso de inconstitucionalidad Versión de trabajo (ES, 04.10.2025) (2025).
Wenn Menschen an einem Fluss stehen, spüren sie oft sofort, dass etwas nicht stimmt. Nicht „die Natur stirbt“ als Slogan – sondern: Verantwortung fehlt.
Rechte der Natur heißt nicht: „Der Fluss soll wählen dürfen.“ Es heißt: Die Lebensgrundlagen werden als Träger von Ansprüchen ernst genommen. Die Zerstörung eines Moores, eines Flussbetts, eines Auwalds ist kein bedauerlicher Kollateralschaden mehr, sondern rechtlich relevant.
Wir verschieben den Fokus: weg von „Moral gegen Industrie“ hin zu „Schutzpflicht des Staates gegenüber dem, wovon alles weitere abhängt“.
Rechte der Natur bedeutet: Die Lebensgrundlagen gelten nicht länger als Verfügungsmasse, sondern als Voraussetzung für alles Menschliche.
Diese Arbeit ist kein Kampagnen-Marketing. Sie ist dokumentierte, zitierfähige, verfassungsbezogene Verwaltungsansprache und damit juristische Grundlagenarbeit.
Wer das stärken möchte – fachlich, organisatorisch, finanziell – hilft dabei, dass Vorsorge zum Standard des Staates wird, nicht zur Ausnahme.
Veröffentlichung unter CC BY-NC 4.0. Wir verkaufen keine Angst. Wir bauen staatliche Verantwortung aus.
Koordination Verfassungsbeschwerde Loisach
und Systemische Rechtsentwicklung:
Hans Leo Bader
Diese Arbeit geschieht im Rahmen von Rechte der Natur – Das Volksbegehren und versteht sich als verfassungsbezogener Beitrag zur Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG).
E-Mail: info@dubistdieer.de
Heisenbergstraße 2b · 80937 München
Hinweis: Dies ist kein Parteiauftrag und keine privatwirtschaftliche Lobbyarbeit. Es ist verfassungsorientierte Gemeinwohlarbeit mit dokumentierter Nachvollziehbarkeit.
Der Ontozentrismus beschreibt das Recht als Teil der Mitwelt – nicht als Macht über sie. Er wurde 2025 von Hans Leo Bader ausgearbeitet und verbindet Philosophie, Ökologie und Verfassungsrecht zu einem neuen Verständnis von Staat und Verantwortung: Das Recht schützt nicht mehr nur vor der Natur, sondern mit ihr.
Der Begriff steht für einen Paradigmenwechsel: Recht wird nicht länger als äußeres Steuerungsinstrument verstanden, sondern als lebendiges System, das auf seine ökologische Grundlage reagiert. So entsteht eine lernfähige Rechtsordnung – tragfähig für das Leben selbst.
In der Systemischen Rechtsentwicklung dient der Ontozentrismus als verbindendes Prinzip. Die Bürgerinitiative „Rechte der Natur – Bayern“ ist eine ihrer praktischen Anwendungen – neben weiteren Verfahren, die Art. 20a GG als Funktionsprinzip der Mitwelt ernst nehmen.
Ontocentrism understands law as part of the living world – not as power over it. Developed by Hans Leo Bader in 2025, it links philosophy, ecology and constitutional law into a new understanding of state and responsibility: law no longer protects only from nature, but with nature.
The concept marks a paradigm shift: law is no longer seen as an external control instrument, but as a living system responding to its ecological ground. This makes a learning legal order possible – one that remains viable for life itself.
Within Systemic Legal Evolution, ontocentrism serves as the connecting principle. The citizens’ initiative “Rights of Nature – Bavaria” is one of its practical applications – alongside other procedures that take Article 20a of the German Basic Law seriously as a functional principle of the living world.
Craig KAuffmann, Shrishtee Bajpai, Kelsey Leonard, Elizabeth Macpherson, Pamela Martin, Alessandro Pelizzon, Alex Putzer, and Linda Sheehan. Eco Jurisprudence Tracker. V1. 2022. Distributed by the Eco Jurisprudence Monitor. https://ecojurisprudence.org.
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